Geschäftsordnung
Geschäftsordnung des Berliner Aristotelismus-Zentrums an der Freien Universität Berlin
§ 1 Definition und Zielsetzung
Das Berliner Aristotelismus-Zentrum setzt die Arbeit des 1965 von Paul Moraux gegründeten Aristoteles-Archivs unter erweiterter Zielsetzung fort. Es ist somit ein wissenschaftlicher Verbund der Forscherinnen und Forscher an der Freien Universität Berlin, die sich mit der Edition, Überlieferung und Wissensgeschichte der Aristotelischen Schriften und der Tradition des Aristotelismus in Antike, Spätantike, Mittelalter und der Frühen Neuzeit befassen. Das Aristotelismus-Zentrum ist ein projektorientierter, fachübergreifender Verbund, der der Forschung und der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses dient und zur leitbildorientierten Profilierung der Freien Universität Berlin beiträgt. Das Zentrum hat vor diesem Hintergrund auch das Ziel, die Forschungs- und Lehraktivitäten der Freien Universität Berlin auf dem Gebiet des Aristotelismus in Antike, Spätantike, Mittelalter und Früher Neuzeit zu bündeln und zu intensivieren.
§ 2 Aufgaben
Das Berliner Aristotelismus-Zentrum hat im Einzelnen die folgenden Aufgaben:
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Intensivierung und Weiterentwicklung der Forschung auf dem Gebiet der Aristoteles- Überlieferung und der Tradition des Aristotelismus durch interdisziplinäre Zusammenarbeit sowie Förderung der Publikationsstrategien und Publikationen,
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Anregung, Beantragung und Betreuung von Drittmittelprojekten,
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Förderung von Projekten forschungsorientierter Lehre,
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Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses,
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Förderung der Kooperation mit allen auf diesem Gebiet tätigen Forschungsinstitutionen und -verbünden in Berlin und Brandenburg und mit der nationalen und internationalen Aristoteles- und Aristotelismusforschung,
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Öffentlichkeitsarbeit.
§ 3 Institutionelle Zuordnung und Sprecher/in
(1) Institutionell ist das Berliner Aristotelismus-Zentrum dem Institut für Griechische und Lateinische Philologie (WE 2) des Fachbereichs Philosophie und Geisteswissenschaften der Freien Universität Berlin zugeordnet.
(2) Der Sprecher/Die Sprecherin (s. § 5 Abs. 1 und § 6 Abs. 2) führt die laufenden Geschäfte des Zentrums, vertritt das Zentrum in wissenschaftlichen Fragen nach außen und entwickelt das Zentrum konzeptionell im Sinne der in § 2 beschriebenen Aufgaben weiter.
§ 4 Mitglieder
(1) Stimmberechtigte Mitglieder des Zentrums sind die durch Beschluss des Vorstandes gem. § 5 Abs. 4 aufgenommenen, auf dem Gebiet des Aristotelismus forschend tätigen Wissenschaftler/innen der Freien Universität Berlin mit abgeschlossenem Hochschulstudium.
(2) Assoziierte Mitglieder des Zentrums sind die durch Beschluss des Vorstandes gem. § 5 Abs. 4 aufgenommenen, auf dem Gebiet des Aristotelismus forschend tätigen Wissenschaftler/innen mit abgeschlossenem Hochschulstudium. Sie haben kein Stimmrecht.
§ 5 Vorstand
Die Leitung des Zentrums obliegt einem Vorstand. Dieser besteht aus einem Sprecher/ einer Sprecherin, einem stellvertretenden Sprecher/einer stellvertretenden Sprecherin sowie weiteren drei Mitgliedern. Es können vom Vorstand zusätzlich zwei beratende Mitglieder (ohne Stimmrecht) aus dem Kreis der Mitglieder des Zentrums bestellt werden.
(2) Die Amtszeit des Vorstands beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist möglich.
(3) Der Vorstand beruft die Zentrumsversammlung (s. § 6) ein. Er entscheidet über die Anträge zur Aufnahme von Mitgliedern gemäß § 4. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens der Sprecher/die Sprecherin oder der stellvertretende Sprecher/die stellvertretende Sprecherin sowie zwei weitere stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse sind einstimmig zu fassen.
§ 6 Zentrumsversammlung
(1) Die Zentrumsversammlung besteht aus den in § 4 definierten Mitgliedern des Zentrums. Die stimmberechtigten Mitglieder beschließen mit einfacher Mehrheit über alle Angelegenheiten des Zentrums von grundsätzlicher Bedeutung. Die Zentrumsversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.
(2) Die stimmberechtigten Mitglieder wählen den Sprecher/die Sprecherin und dessen/deren Stellvertreter/in sowie die übrigen Mitglieder des Vorstandes aus dem Kreis der Professorinnen und Professoren sowie anderen habilitierten Mitgliedern der Freien Universität Berlin. Die Wahl des Vorstandes erfolgt geheim und in getrennten Wahlgängen. Abweichend davon wählt der Fachbereichsrat im Rahmen der Errichtung des Zentrums sämtliche stimmberechtigten Vorstandsmitglieder für die erste zweijährige Amtszeit.
(3) Für eine Änderung der Geschäftsordnung ist eine Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.
(4) Der Vorstand lädt mindestens einmal pro Semester zu einer Zentrumsversammlung ein.
§ 7 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet:
a) durch schriftliche Austrittserklärung gegenüber dem Sprecher/der Sprecherin des Berliner Aristotelismus-Zentrums,
b) durch Ausschluss, über den der Vorstand beschließt,
c) durch Ausscheiden als Mitglied der FU Berlin (bei stimmberechtigten Mitgliedern).