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Über uns

Mitwirkung und Präsenz auf allen Ebenen erreichen

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte des Fachbereichs wirkt auf die Umsetzung der Gleichstellung hin und achtet auf die Umsetzung der Vorgaben der Frauenförderrichtlinien der Freien Universität, der Gleichstellungsstandards der Berliner Hochschulen und des Gleichstellungskonzeptes der Freien Universität.

Die Vertreter*innen verstehen sich als Ansprechperson für alle Personen des Fachbereichs Philosophie und Geisteswissenschaften gleich ihrer Statusgruppe und vertritt deren Belange. In der Beratung begleitet und vertritt die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte insbesondere FLINTA* (Frauen, Lesben, intersexuelle, nicht-binäre, trans und agender Personen) – also all jene, die aufgrund ihrer Geschlechtsidentität patriarchal diskriminiert werden, individuell wie strukturell.


Die Aufgaben im Überblick

  • Mitarbeit in Berufungskommissionen
  • Beratung aller Mitglieder des Fachbereichs zu sexualisierter Diskriminierung und Gewalt, Gender- und Diversity Forschung; wissenschaftlichen Karrieremöglichkeiten; Studieren und Arbeiten mit Familien- oder Pflegeverantwortung

  • Mitarbeit in der Kommission zur Erstellung des Gleichstellungsplans

  • Teilnahme am Plenum aller Dezentralen und Zentralen Frauenbeauftragten der FU Berlin

  • Durchführung eigener Projekte


Rechtliche Grundlagen regeln den Aufgaben- und Handlungsbereich


Alle zwei Jahre wird die Amtszeit der nebenberuflichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten sowie ihrer Stellvertretung neu gewählt 

Die Wahl der Nebenberuflichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten wird am Fachbereich öffentlich bekanntgegeben und ermöglicht es allen weiblichen Mitlgiedern sich zur Wahl zu stellen. Nach Ablauf der Frist wird die Liste der zur Wahl stehenden Kandidat*innen öffentlicht ausgelegt bzw. verbreitet. Anschließend erfolgt die Wahl durch das Wahlgremium des Fachbereichs (Dezentraler Frauenrat).

Die Mitglieder des Gremiums ("Wahlfrauen") wurden zuvor für zwei Jahre durch den Fachbereich gewählt. Zwei Vertreter*innen jeder Statusgruppe sind vertreten und repräsentieren die Zusammensetzung der Mitglieder des Fachbereichs (Professor*innen, Wissenschaftlicher Mitarbeiter*innen, Sonstige Mitarbeiter*innen und Student*innen).

Das Gremium wählt die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreter*in nach einer Vorstellungsrunde aller Kandidat*innen.

Nach § 59 Abs.1 Satz 7 BerlHG werden beide gewählten Vertreterinnen für eine Amtsperiode von zwei Jahren bestellt und durch das Präsidium urkundlich berufen.