Einreise- & Visabestimmungen
1. EU-Bürger*innen sowie Staatsangehörige Islands, Liechtensteins und Norwegens
Promovierende aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie den oben genannten Staaten brauchen kein Visum für ihren Aufenthalt in Deutschland, müssen sich jedoch in ihrem jeweiligen Bezirk in Berlin wohnhaft melden (Anmeldung).
2. Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea, der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika
Promovierende aus diesen Staaten können ohne Visum einreisen, müssen sich jedoch binnen drei Monaten nach der Einreise um eine Aufenthaltsgenehmigung bemühen. Hierzu muss zuerst die Anmeldung im jeweiligen Bürgeramt und danach ein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken erfolgen.
Dies muss spätestens drei Monate nach der Einreise nach Deutschland erfolgen. Das Landesamt für Einwanderung befindet sich am Friedrich-Krause-Ufer 24 in 13353 Berlin. Bitte vereinbaren Sie einen Termin!
Beachten Sie die Checkliste für den Antrag der Aufenthaltsgenehmigung für Studienzwecke auf der Seite der Behörde. Sie benötigen erfahrungsgemäß:
- Ihren gültigen Pass (Gültigkeitsdauer mindestens sechs Monate, besser ein Jahr),
- den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag,
- zwei aktuelle und identische Passfotos,
- den Zulassungsbescheid und die Immatrikulationsbescheinigung der Freien Universität
- einen Finanzierungsnachweis (Nachweis darüber, woraus Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten; z.B. Kopie des Stipendienbescheids)
- einen Krankenversicherungsnachweis für Deutschland.
3. Ausländische Staatsangehörige aus allen übrigen Ländern
Ausländische Staatsangehörige aus allen übrigen Ländern brauchen ein Visum zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland. Ihr Visum müssen Sie vor der Einreise bei der deutschen Auslandsvertretung beantragen, in deren Zuständigkeitsbereich Sie wohnen. Es ist zu beachten, dass ein Touristenvisum in Deutschland nicht in ein Einreisevisum umgewandelt wird; wer damit eingereist ist, muss zur Visa-Beantragung in das Herkunftsland zurückkehren. Das Visum bedarf der Zustimmung des Berliner Landesamtes für Einwanderung, die die nötige Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken erteilt. Jede Änderung dieses Aufenthaltszwecks, z.B. durch Fach- oder Hochschulwechsel, erfordert einen neuen Antrag.
Auf den Seiten des Berliner Landesamtes für Einwanderung sind einige allgemeine Erläuterungen zum Visumverfahren genannt. Insbesondere wird auch auf die Seite speziell für in Deutschland Studierende hingewiesen.
Informationen zur für alle Promovierende verbindlichen Meldung in Berlin finden Sie unter dem Menüpunkt „Vor der Immatrikulation“.