Auslandsaufenthalte an der University of Oxford und der University of Cambridge (Post-Erasmus)
Die FSGS hat einen Austauschvertrag mit der Faculty of Medieval and Modern Languages der University of Oxford und mit der Faculty of Medival and Modern Languages and Lingustics der University of Cambridge.
Möchten Sie im kommenden Jahr einen Auslandsaufenthalt an der University of Oxford oder University of Cambridge verbringen? Dann:- Informieren Sie die Geschäftsstelle bis zum 31. Januar
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Stellen Sie Bewerbungsunterlagen (deutsch oder englisch) zusammen, die folgendes enthalten: Motivationsschreiben, Skizze des Promotionsvorhabens, CV und schicken Sie die Bewerbung per E-Mail (eine PDF-Datei) an die Geschäftsstelle
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Bitten Sie Ihre*n Erstbetreuer*in um ein kurzes Votum zum Auslandsaufenthalt per E-Mail an die Geschäftsstelle
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Erkundigen Sie sich bei ihrer Krankenkasse, ob Sie während eines Aufenthaltes in der UK versichert sind
Februar/März: Sie werden über die Nominierung durch die FSGS informiert.
März/April: Partnerhochschule nimmt Kontakt zu Bewerber*in auf.
Wenn Sie sich für einen Aufenthalt an der einer der beiden Universitäten interessieren, wenden Sie sich an die Geschäftsstelle, wir senden Ihnen gerne unsere interne Sammlung von Erfahrungsberichten.
Auslandsaufenthalt mit Erasmus (auslaufend)
Folgende Informationen sind nur noch für Personen gültig, die sich bereits für einen Erasmus-Aufenthalt beworben haben und bis einschließlich Sommer 2023 für einen Aufenthalt in UK nominiert wurden.
Learning Agreement und Anerkennung
In den Monaten vor dem Auslandsaufenthalt informieren Sie sich über die Webseite oder im direkten Kontakt mit den wissenschaftlichen Partnern über die Möglichkeit, während des Auslandsaufenthaltes an Veranstaltungen (Colloquien, Seminaren, Workshops) teilzunehmen.
Drucken Sie sich das Learning Agreement aus und tragen Sie die geplanten Aktivitäten ein. Vermerken Sie auch das Hauptziel Ihres Aufenthaltes: Recherche für und Arbeit an der Dissertation unter Nutzung des speziellen Angebotes (Material, Veranstaltungen, Beratung) der Partnerhochschule.
Kommen Sie mit dem Learning Agreement zur Beratung in die Geschäftsstelle: Was kann auf das Curriculum anerkannt werden? Welche Auswirkung haben die Angaben auf dem Learning Agreement auf den Erasmus-Zuschuss? Was ist zu tun, wenn sich vor Ort etwas an den Angaben ändert?
Ist das Learning Agreement vollständig ausgefüllt, unterschreibt und stempelt die Geschäftsstelle das Learning Agreement.
Schicken Sie das Agreement nun schnellstmöglich an die Partnerhochschule zur Unterschrift (E-Mail mit PDF). Setzen Sie die Geschäftsstelle cc. Bitten Sie darum, dass das unterschriebene Learning Agreement von der Partnerhochschule nach Unterschrift direkt an das zentrale Erasmus-Team der FUB geschickt wird: ausland.erasmus@fu-berlin.de und/oder Freie Universität Berlin, Erasmus Team Outgoing, Iltisstraße 4, 14195 Berlin.
WICHTIG: Das Learning Agreement muss der Partnerhochschule und dem zentralen Erasmus-Team der FUB mit allen Unterschriften vorliegen, bevor Sie reisen.
Möchten Sie ihr Learning Agreement während des Auslandsaufenthaltes ändern, muss dies innerhalb der ersten vier Wochen an der Partnerhochschule geschehen: Section to be completed DURING THE MOBILITY (Seite 4 des Formulars).
Vor der Rückkehr nach Berlin, klären Sie mit der Administration der Partnerhochschule den letzten Teil des Learning Agreement: Section to be completed AFTER THE MOBILITY (Seite 5 des Formulars). Die Partnerhochschule muss den Teil E (Transcript of Records at the receiving institution) unterschreiben. Klären Sie auch, von wem Sie den Letter of Confirmation erhalten.
Nach der Rückkehr nach Berlin bringen Sie das Learning Agreement in die Geschäftsstelle. Wir sprechen anschließend über die Anerkennung auf unser Curriculum und Sie bekommen die Unterschrift unter den Teil F (Anerkennung und Transcript of Records der Freien Universität Berlin). Dann geht das Learning Agreement an das zentrale Erasmus-Team. Dies muss innerhalb der ersten vier Wochen nach Ihrer Rückkehr geschehen.
Informationen und Formulare für die Learning Agreements finden Sie auf der Webseite des zentralen Erasmus-Teams.
Bericht
Nach Ihrer Rückkehr reichen Sie Ihren Bericht online beim zentralen Erasmus-Team ein. Die Geschäftsstelle der FSGS freut sich über stichpunktartige Hinweise zu Aspekten, die Ihre Nachfolger*innen beachten sollten. Diese Hinweise werden gesammelt und nur intern weitergegeben.
Zeitlicher Ablauf Gesamt
November/Dezember → Geschäftsstelle FSGS informieren
Januar → Voten der Betreuer*innen initiieren & zum 15.01. Unterlagen an Geschäftsstelle FSGS schicken
Januar → Über Online-Portal der FUB zentral Bewerbung einreichen zum 31. Januar
Februar/März → Rückmeldung von Geschäftsstelle FSGS zum Auswahlergebnis und Bitte um schriftliche Zu- oder Absage des Platzes
März → Nominierung der erfolgreichen Kandidat*innen an der Partnerhochschule (durch Geschäftsstelle)
März → Verbindliche Liste der Kandidat*innen an zentrales Erasmusteam (durch Geschäftsstelle bis 31. März)
März/April → Partnerhochschule nimmt Kontakt zu BewerberIn auf und bittet um Online-Bewerbung (Cambridge bis 30. April, Oxford bis 1. Mai)
Juli → Info-Veranstaltung des zentralen Erasmus-Teams im Henry-Ford-Bau
Ab Juli → Zusagen über die Zahlung und Höhe des Erasmus+ Zuschusses erteilt das zentrale Erasmus Team Outgoings, sobald das Learning Agreement vollständig unterschrieben vorliegt. Grundsätzliche Informationen finden Sie auf der zentralen Seite des Erasmus-Teams (ganz unten). Bitte informieren Sie die Geschäftsstelle über die Höhe des Zuschusses.
August bis November → Aufforderung zur Teilnahme an Online-Sprachtests durch das zentrale Erasmus-Team
Ab September → Versendung der Grant Agreements durch das zentrale Erasmus-Team der FUB (Learning Agreements müssen vorliegen!)
WICHTIG: Rücktritt von dem Verfahren bitte umgehend sowohl der Geschäftsstelle als auch dem zentralen Erasmusteam mitteilen.
Kontakt in der FSGS: GeschäftsführungKontakt im zentralen Erasmus-Team: Stefanie Erthner