Informationen für zukünftige Promovierende an der FSGS
Auswahl von Lehrveranstaltungen / Integration in die Graduiertenschule
Den Mitgliedern der FSGS steht eine exzellente Infrastruktur zur Verfügung. Sie sind eingebunden in ein internationales und interdisziplinäres Netzwerk von Forschung und Lehre und können sich aus einem strukturierten Angebot ein maßgeschneidertes Programm zur Förderung ihres Projektes zusammenstellen. Verpflichtend sind die interdisziplinären Jahrgangscolloquien in den Wintersemestern, in denen die Projekte vorgestellt und Arbeitsfortschritte diskutiert werden.
Der Überblick über die Struktur unseres Promotionsstudienganges zeigt Ihnen, wie viele Leistungspunkte Sie in den einzelnen Bereichen (Schreiben der Promotion, Seminare, Workshops zu Transferable Skills, Colloquien) erwerben müssen. Eine Übertragung von LP von einem Bereich auf den anderen ist nicht möglich.
Neben den curricularen Angeboten können Sie an allen Workshops und Tagungen teilnehmen und sich auch organisatorisch oder mit einem eigenen Vortrag einbringen. Gemeinsame Lesekreise der FSGS-Mitglieder bieten Ihnen zwanglose Anknüpfungsmöglichkeiten an die internen Fachdiskussionen. Dienstags um 12.00 Uhr treffen sich die Schlegelianer*innen zum Mittagsforum: gemeinsam essen, sich kennenlernen und einen Kurzvortrag hören. Das aktuelle Programm finden Sie auf dieser Webseite.
Zudem dürfen Sie auf Kosten der Graduiertenschule an Workshops der Dahlem Research School (DRS) teilnehmen. Hier finden Sie hochwertige Angebote aus dem Bereich Transferable Skills.
Die Graduiertenschule teilt Ihnen auf Wunsch einen Arbeitsplatz in einem der Doktorand*innen-Räume zu. Je öfter Sie in der Schule arbeiten, desto leichter werden Sie mit anderen ins Gespräch kommen.
Haben Sie noch weitere Fragen? Schreiben Sie uns eine E-Mail oder kommen Sie bei uns vorbei.
Nebentätigkeiten
Wieviel Sie zu einem Stipendium dazuverdienen können, regeln die DFG-Richtlinien für Graduiertenschulen: Alle nichtwissenschaftlichen Tätigkeiten werden auf das Stipendium angerechnet, d. h. das Stipendium verringert sich um den Betrag der Zusatzeinnahmen (ggf. einschließlich des Brutto-Steueranteils). Verdienste durch wissenschaftliche Tätigkeiten sind hingegen abzugsfrei möglich, dürfen jedoch die Zuverdienstgrenze von 6000 Euro pro Jahr nicht überschreiten. Nebenverdienste müssen der Geschäftsstelle mitgeteilt werden. Bitte füllen Sie hierzu diese Erklärung zu Nebentätigkeiten aus.