Promotion
Abschluss: Dr. phil.
Promotionskomitee
(= Betreuungsgremium)
- bestehend aus zwei Mitgliedern
- eines soll Erstbetreuer sein
- eines nach Möglichkeit Mitglied einer der Partneruniversitäten
Gutachter und Prüfer im Promotionsprüfungsverfahren werden aus diesem Kreis ausgewählt.
Aufgaben
- individuelle Betreuung des Promotionsstudenten, seines Promotionsstudiums und der Dissertation.
- legt in Vereinbarung mit dem Promovenden Art und Umfang der zusätzlichen Veranstaltungen fest.
- Teilnahme am fächerübergreifenden Promotionskolloquium
Ablauf der Promotion
1. Antrag zur Zulassung
- für drei (bzw. vier Jahre) Jahre
- Zulassungsvoraussetzung: überdurchschnittliche Master-/Magisterprüfung
2. Antrag auf Immatrikulation
als Promotionsstudent
3. Promotionsstudium
- angelegt auf drei Jahre
- Besuch von fachlichen, fach-/jahrgangsübergreifenden Veranstaltungen (gestaffelt nach Jahrgängen): Promotionskolloquien, Methodenseminare, Vorlesungen, Ober-/Hauptseminare, Gast-/Ringvorlesungen, etc.
- Besuch von fachunabhängigen qualifizierenden Veranstaltungen: Promotions- und Berufsqualifikationen wie Schreibkompetenzen, Lehrqualifikationen, Rhetorik, Präsentation, Teamleitung, Projektmanagement, etc.
4. Promotionsprüfung
- Der Projektkoordinator wählt auf Vorschlag des Promovenden die Gutachter aus dem Promotionskomitee aus.
- Promotionskolloquium (mit dem Promotionskomitee)
- Veröffentlichung der Dissertation etc.
Promotionsordnung
Aktuelle Promotionsordnung zum Dr. phil. / Ph.D. (vom 02.12.2008)