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Zulassungsvoraussetzungen

Die Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang "Deutsch als Fremdsprache: Kulturvermittlung" an der FU Berlin ist der Abschluss eines Bachelorstudiengangs mit den folgenden Studienanteilen (Zulassungsordnung März 2017): ´

- mindestens 20 LP im Bereich der Linguistik und
- mindestens 20 LP im Bereich der germanistischen Literaturwissenschaft.

WICHTIG: Kurse zum Spracherwerb (wie angewandte Grammatik, Lektüre, Konversation oder Aussprache) können hierfür nicht angerechnet werden!

Auch Bewerbungen vor Erhalt des Bachelorzeugnisses sind möglich. In diesem Fall ist ein Transcript der bisherigen Hochschule erforderlich, aus dem hervorgeht, dass bereits mindestens zwei Drittel der erforderlichen Leistungspunkte für den Bachelor erworben wurden.

Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung (Abitur/Matura) bzw. ihren ersten Hochschulabschluss im nicht-deutschsprachigen Raum oder an einer nicht deutschsprachigen Schule bzw. Hochschule erworben haben, benötigen zusätzlich einen aktuellen Nachweis (nicht älter als drei Jahre) über ausreichende Deutschkenntnisse (C1 bzw. DSH 2) Der folgende Link enthält eine Zusammenfassung der wesentlichen Informationen zu den sprachlichen Zugangsvoraussetzungen (DSH 2 und Äquivalente).

In Ausnahmefällen können Interessierte von der DSH-Prüfung befreit werden.

Zusätzlich zu diesen Sprachnachweisen müssen Sie im Verlauf Ihres Studiums Ihre Sprachkenntnisse in Deutschkursen an der FU Berlin bis zum Niveau C1.2 erweitern.

Informationen der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum über die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)