Obligatorisches Praktikum im frankophonen Ausland
Obligatorischer Studienbestandteil ist ein im jeweiligen Partnerland zu absolvierendes Praktikum im Umfang von mindestens 10 LP (= 6 Wochen). Dieses Praktikum kann ggf. auch gesplittet und an zwei verschiedenen Institutionen absolviert werden. Es besteht außerdem die Möglichkeit, ein längeres Praktikum zu absolvieren (max. 30 LP = ca. 20 Wochen) und/oder ein zusätzliches Praktikum im Ausland zu absolvieren.
Das Praktikum dient zunächst einer ersten Orientierung auf dem Arbeitsmarkt des Ziellandes und ermöglicht den Studierenden, die während des Studiums erworbenen fachlichen wie überfachlichen Kompetenzen anwendend in der Fremdsprache zu erproben. Es hilft konkret bei der beruflichen Vernetzung im Land der Zielsprache mit Akteuren der deutsch-französischen Zusammenarbeit oder anderen studienaffinen Berufsfeldern wie Medien, Verlage, politische Institutionen, Stiftungen etc.
Die Erfahrungen mit dem affinen Studiengang Frankreichstudien haben gezeigt, dass das Praktikum den Qualifikationszielen insofern entspricht, als es nicht nur eine Orientierung bzgl. der Wahl eines weiterführenden Masters bieten kann, sondern der Schaffung eines beruflichen Netzwerks dient, aus dem sich manchmal gar ein direkter Berufseinstieg ergeben hat. Deshalb ist es – je nach zeitlicher Aufteilung – in den Semesterferien zwischen dem 2. und 3. Studienjahr oder im Anschluss an das dritte Studienjahr anzuvisieren.
Über die Mailinglist des Studienganges werden regelmäßig Praktikumsangebote geschickt.
Convention de stage
Französische Arbeitgeber verlangen von ihren Praktikanten in der Regel, dass sie und ihre Heimatuniversität eine Convention de stage unterzeichnen.
Vergessen Sie nicht, sich um Krankenversicherungsschutz im Ausland kümmern (siehe Artikel 6 der "Convention").
Die "Convention" ist in dreifacher Ausfertigung auszudrucken, auszufüllen und zu unterzeichnen. Für die Freie Universität unterzeichnet die/der aktuelle Koordinator/in des Studiengangs.
Anerkennung durch den Career Service
Das Praktikums- bzw. Auslandspraktikums- Modul kann mit 10 bis 30 LP für den Bereich ABV (Allgemeine Berufsvorbereitung) angerechnet werden, ja nach Praktikumsdauer. Vor Antritt des Praktikums sollten Sie sich in jedem Fall auf der Seite des Career Service informieren und ggf. Rücksprache mit der ABV-Beauftragten des Fachbereichs halten.
Für die Anerkennung beim Career Service muss jeder Studierende ein Schreiben vorlegen, in dem bestätigt wird, wann, wo und wie lange das Praktikum absolviert wurde. Die "Convention de stage" gilt nicht als Nachweis für das Praktikum!