Incomings (weltweit)
Incomings: Hinweise für ERASMUS+ Studierende aus dem Ausland
Herzlich willkommen am Institut für Romanische Philologie der Freien Universität!
Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen zum Studium der Romanischen Philologie.
Bei allen administrativen Fragen zu Erasmus (nicht speziell die Romanische Philologie betreffend) wenden Sie sich bitte an das allgemeine Erasmus-Büro der Freien Universität. Auf den Seiten des Erasmus-Büros finden Sie auch viele nützliche Informationen zur Organisation Ihres Aufenthaltes in Berlin. Viele Informationen finden Sie außerdem online auf dem Distributed Campus Portal.
Das Erasmus+ Programm wird am Institut für Romanische Philologie von Prof. Dr. Malte Rosemeyer koordiniert. Er ist unter der folgenden E-Mail-Adresse erreichbar: erasmus@romanistik.fu-berlin.de.
Auswahl von Lehrveranstaltungen
Im Vorlesungsverzeichnis des Instituts für Romanische Philologie sehen Sie, dass das Studium bei uns in Modulen organisiert ist. Als ERASMUS-Studierende müssen Sie sich an diese Struktur aber nicht halten. Wählen Sie die Seminare und Vorlesungen aus, die Sie interessieren. Sie sollten sich bei Ihrer Heimatuniversität informieren, welche Veranstaltungen Ihnen angerechnet werden können. Im Bachelor orientieren Sie sich bei der Auswahl der Veranstaltungen bitte am Lehrangebot nach der jeweiligen Studienordnung.
Ein Großteil der Lehrveranstaltungen findet in deutscher Sprache statt. Daher ist mindestens das Sprachniveau B1 nach CEFR erforderlich.
ECTS-Punkte
Bei den nachfolgenden Angaben handelt es sich um unsere verbindlichen Regeln zur Punktevergabe, die für alle Erasmus-Studierende gelten. Bitte orientieren Sie sich beim Ausfüllen Ihres Learning Agreements an diesen Angaben.
Folgende ECTS-Punkte können Sie in Veranstaltungen erwerben:
Bitte informieren Sie sich in der jeweils für Sie geltenden Studienordnung über die ECTC-Punkte und Anforderungen der einzelnen Seminare. Im Prinzip gilt:
Literatur- und Sprachwissenschaft
Seminar |
Leistung |
ECTS |
V |
Teilnahme, ggfs. mit Studienleistung |
2 |
V |
Klausur |
4 |
GK A |
Teilnahme, ggfs. mit Studienleistung |
2 |
GK B |
Klausur |
4 |
PS |
Teilnahme, ggfs. mit Studienleistung |
2 |
PS |
Referat + Hausarbeit (ca. 10 Seiten) |
4 |
HS |
Teilnahme, ggfs. mit Studienleistung |
2 |
HS |
Referat |
4 |
HS |
Referat + Hausarbeit (ca. 15 Seiten) |
8 |
Sprachpraxis Sprachprakt. Übung |
mündliche und schriftliche Aufgaben |
6 |
Sollten Sie von diesen Zahlen abweichende höhere ECTS-Punkte benötigen, sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Dozenten.
Bewertung
Die Notenumrechnung für ECTS-Noten unterliegt folgender Skala:
FU-Note |
ECTS-Note |
ECTS-Grade |
1.0 – 1.5 |
hervorragend |
excellent (A) |
1.6 – 2.0 |
sehr gut |
very good (B) |
2.1 – 3.0 |
gut |
good (C) |
3.1 – 3.5 |
befriedigend |
satisfactory (D) |
3.6 – 4.0 |
ausreichend |
sufficient (E) |
4.1 – 5.0 |
nicht bestanden |
fail (F) |
SCHEINFORMULAR (Leistungsnachweis)
Transcript of Records (ToR)
Am Ende Ihres Aufenthaltes stellen wir Ihnen auf Antrag (per Mail) durch Sie ein Transcript of Records für Ihre Heimatuniversität aus. Kommen Sie dafür mit allen Unterlagen in die Sprechstunde Ihres jeweiligen Erasmusbetreuer/in/s bzw. deren/dessen Sekretariat.
Folgende Unterlagen werden benötigt, damit wir Ihnen das ToR ausstellen können:
- Bitte laden Sie sich das Antragsformular für Ihr ToR hier auf deutsch oder englisch herunter und füllen es aus.
- Bringen Sie einen Ausdruck Ihrer "Noten & Punkte" - Liste aus dem Campus Management mit.
- Bringen Sie ggf. alle weiteren Scheine für andere Kurse mit, die nicht in Campus Management registriert sind. Die Teilnahme- und Leistungsscheine stellt Ihnen normalerweise jede/r Dozent/in am Semesterende aus. Für den Fall, dass ein/e Dozierende/r keinen Schein zur Verfügung hat, kann das Scheinformular hier heruntergeladen werden.
Das ToR kann erst ausgestellt werden, wenn Sie alle Leistungsnachweise und Teilnahmescheine gesammelt haben. Sollte dies bei Ihrer Abreise noch nicht der Fall sein, dann senden Sie uns bitte die benötigten Unterlagen per Post oder als Scan per Email, sobald Ihnen alle Dokumente vorliegen. Es gibt keine Frist für die Ausstellung des ToR