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Erasmusunterlagen

Nach der Bewerbung, vor dem Aufenthalt

Nachdem die Bewerbung für das Erasmus+ Stipendium abgeschlossen ist, erhalten alle Studierende der Italienstudien einen Platz in einer der Partneruniversitäten, in diesem Fall die Università degli Studi Roma Tre.

Vor, während und nach dem Erasmus-Jahr müssen mehrere wichtige Dokumente an verschiedenen Stellen abgegeben werden.

Das Learning Agreement

Die wichtigsten Dokumente sind hierbei das Learning Agreement, und das Grant Agreement, welche die Grundlage für die Erasmus+ Förderung bilden. Das Learning Agreement enthält alle wichtigen Informationen über die Austauschbedingungen, die Partneruniversität und vor allem über die Kurswahl. Es muss vor dem Aufenthalt vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei den Koordinator*innen der Italienstudien abgegeben werden. Diese leiten es dann an die Partneruniversität sowie an das Erasmusbüro weiter. Während des Aufenthalts, müssen jegliche Kursänderungen im ,During the mobility’-Dokument angegeben und innerhalb der ersten fünf Wochen per E-Mail sowohl an die Studiengangskoordinator*innen als auch an Frau Erthner, die Zuständige für die Erasmus Outgoings in der internationalen Abteilung der Freien Universität, geschickt werden.

Nach dem Auslandsaufenthalt

Nach der Mobilitätsphase ist der 'After the mobility'-Teil des Learning Agreements, das ‚Transcript of records‘ und die ,Confirmation of stay’  ebenfalls in beiden Büros einzureichen.
 Das ,Transcript of records’ beinhaltet alle Studienleistungen und ist daher von äußerster Priorität. Die ,Confirmation of stay' bestätigt den tatsächlichen Studienzeitraum, daher sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass als Enddatum der letzte Tag an der Universität angegeben wird, nicht der Tag der Abreise. Außerdem muss der zweite Teil des OLS-Sprachtests absolviert und ein Erfahrungsbericht geschrieben werden.

Fristen und weitere Informationen

Es ist sehr wichtig die Fristen einzuhalten und die Vorgaben zu beachten, da es sonst zu erheblichen Problemen kommt. Das Erasmus+-Stipendium kann gegebenenfalls nicht ausgezahlt werden oder muss vom Studierenden zurückerstattet werden. Hier finden sich alle diesbezüglichen Informationen, sowie ein Leitfaden zum Learning Agreement.