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Auslandsstudium

Die FU bietet eine breite Palette an Möglichkeiten für einen Auslandsaufenthalt. Sollten Sie einen Studienaufenthalt im Ausland planen, informieren Sie sich bitte vor dem Auslandsaufenthalt bei den jeweils zuständigen Modulbeauftragten über die Anrechenbarkeit von Studienleistungen im Ausland. Auslandssemester erfordern eine genaue Zeitplanung im Vorfeld, da viele Lehrveranstaltungen nicht jedes Semester, sondern nur in einem einjährigen Turnus angeboten werden. Bei Austauschvereinbarungen mit ausländischen Partnerhochschulen wird vor der Abreise mit den Modulbeauftragten in einem detaillierten Learning Agreement festgelegt, welche Module zu belegen sind, damit nach der Rückkehr an die Heimathochschule die komplette Anrechnung gewährleistet ist und kein Zeitverlust im Studium entsteht.

Weitere Infos dazu finden Sie hier.

Für das Auslandsstudium sollten Sie bevorzugt das 3., alternativ auch das 5. Studiensemester einplanen.

Im 3. Semester haben Sie den Vorteil, dass Ihr Spracherwerb frühzeitig intensiv gefördert wird und dass unsere Partneruniversitäten in der Regel die von unserer BA-Studienordnung vorgesehenen Studieninhalte anbieten.

Der Nachteil besteht darin, dass Sie sich schon gegen Ende des 1. Semesters um den Auslandsaufenthalt kümmern müssen (die Bewerbungsfristen für ERASMUS liegen in der Regel im Januar / Februar).

Im 5. Fachsemester haben Sie den Vorteil, dass Sie sich im Studium schon besser auskennen und unter Umständen gezielter die für Sie notwendigen Lehrveranstaltungen herausfinden können. Außerdem können Sie an Ihren Studienaufenthalt unter Umständen das von der ABV vorgeschriebene Praktikum anschließen (in diesem Fall kann, so lange Sie weiter immatrikuliert bleiben, unter Umständen auch das ERASMUS-Stipendium weiter gezahlt werden).

Bitte achten Sie bei der Wahl Ihrer Lehrveranstaltungen an der Partneruniversität darauf, dass Sie in der Regel im 6. Semester die BA-Arbeit schreiben, die günstigerweise aus einer Veranstaltung der Aufbaumodule hervorgeht.

Bei vielen ERASMUS-Programmen besteht die Möglichkeit, sich für ein oder zwei Semester zu bewerben. Ein längerer Auslandsaufenthalt bietet Ihnen die Möglichkeit, intensiv in Sprache und Kultur des Zielsprachenlandes einzutauchen. Allerdings könnte es schwierig werden, alle notwendigen Studienleistungen in Ihren beiden Fächern (und bei Studierenden mit Lehramtsoption: in LBW) zu erbringen, um das Studium in der Regelstudienzeit abzuschließen. Außerdem endet an vielen Universitäten das Lehrprogramm bereits im Frühsommer. Ein einsemestriger Aufenthalt kann in der Regel einfacher in den Studienverlauf der FU eingepasst werden.

Eine Liste der Erasmusplätze des Instituts für Romanische Philologie finden Sie hier.

Selbstverständlich können Sie auch unabhängig von diesen Programmen selbst einen Studienaufenthalt organisieren.

Neben den Erasmus-Plätzen des Instituts können Sie auch die Plätze des Instituts Ihres Zweitfachs (60- oder 30-LP-Modulangebot) oder des Sprachenzentrums nutzen. Wenden Sie sich ggf. an die Erasmus-Beauftragten der jeweiligen anderen Institute.

Nicht unbedingt. Bei einem Hochschulwechsel sowohl im Inland als auch im Ausland werden zwecks Leistungsanrechnung nicht einfach nur ECTS-Punktzahlen verglichen. Vor der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen wird eine so genannte Gleichwertigkeitsprüfung vorgenommen. Ziel ist es festzustellen, ob die Leistungen, die man an einer anderen Universität erbracht hat, dem Profil des Studiengangs entsprechen, auf den diese Leistungen angerechnet werden sollen. Die detaillierten Modulbeschreibungen der Studienordnung erleichtern diese Gleichwertigkeitsprüfung. Bei Austauschvereinbarungen mit ausländischen Partnerhochschulen wird vor der Abreise in einem detaillierten Learning Agreement festgelegt, welche Module zu belegen sind, damit nach der Rückkehr an die Heimathochschule die komplette Anrechnung gewährleistet ist und kein Zeitverlust im Studium entsteht.

Bitte gehen Sie nach Ihrem Auslandsstudium mit allen dort erhalten Studiennachweisen (Studienbuch, Scheine, Anerkennungen, etc.) und den von Ihnen dafür angefertigten Leistungsnachweisen (Klausuren, Hausarbeiten, etc.) zu den jeweiligen Modulbeauftragten. Die Modulbeauftragten sollen im Ausland erbrachte Studienleistungen großzügig anerkennen. Für die Umrechnung der Noten haben sie spezielle Tabellen. Gehen Sie mit den Modulanerkennungen (nur ganze Module, keine Anerkennungen von ModulTEILprüfungen!) anschließend ins Prüfungsbüro, wo Ihre Leistungen in Campus-Management eingetragen werden.

Falls Sie sich (bei einem Auslandsstudium im 5. Semester) eine Lehrveranstaltung mit 8 LP (Hauptseminar) anerkennen lassen wollen, müssen Sie sich mit der Hausarbeit an eine/n Professor/in des jeweiligen Fachgebietes wenden, der/die die Hausarbeit und damit die Lehrveranstaltung anerkennt. Auslandssemester erfordern eine genaue Zeitplanung im Vorfeld, da viele Lehrveranstaltungen nicht jedes Semester, sondern nur in einem einjährigen Turnus angeboten werden.

Achtung: Falls Sie sich keine ganzen Module, sondern nur ModulTEILleistungen anerkennen lassen wollen, dürfen Sie sich keinesfalls über Campus Management für die zweite, an der FU zu besuchende, Lehrveranstaltung anmelden (dies ist in Campus Management nicht vorgesehen, und es verursacht daher im Prüfungsbüro erheblichen Aufwand, die Anmeldung wieder rückgängig zu machen). Bitte melden Sie sich stattdessen bei dem/der Kursleiter/in persönlich an und lassen Sie sich am Ende des Semesters in Papierform die Teilnahme und die Prüfungsleistung bestätigen. Gehen Sie damit dann bitte zu dem/der zuständigen Modulbeauftragten, der/die Ihnen dann das gesamte Modul anerkennen wird.

Falls Sie vorhaben, ein ganzes Modul im Ausland zu studieren oder eine von mehreren Modulteilprüfungen des Moduls im Ausland zu erbringen, melden Sie WEDER dieses Modul NOCH die in diesem Modul an der FU zu absolvierende(n) Lehrveranstaltung(en) in Campus Management an.

Beispiel: Sie wollen das Proseminar von Basismodul II – Sprachwissenschaft im Wintersemester an der FU belegen und die Überblicksvorlesung im darauf folgenden Sommersemester im Ausland besuchen und abprüfen lassen. Bitte buchen Sie bereits im WS das Basismodul II – Sprachwissenschaft und das dazu gehörige Proseminar NICHT in Campus Management, sondern melden Sie sich persönlich bei dem/der jeweiligen Dozenten/in an und erklären Sie ihm/ihr, dass Sie sich in Campus Management nicht anmelden sollen, weil dieses Modul am Ende über Anerkennung in Campus eingetragen wird. Lassen Sie sich am Ende des Semesters von Ihrem/Ihrer Dozenten/in die Teilnahme und die Benotung der Modulteilprüfung auf Papier bestätigen. Vor dem Auslandsstudium besprechen Sie mit dem/der Modulbeauftragten Ihr Studienprogramm im Ausland (in diesem Fall: Besuch der Überblicksvorlesung mit Prüfung) ab. NACH dem Auslandsstudium lassen Sie sich von dem/der Modulbeauftragten die im Ausland erfolgreich absolvierten Prüfungsleistungen bestätigen. Der/die Modulbeauftragte wird Ihnen dann für die beiden zu dem Modul gehörigen Lehrveranstaltungen (die an der FU und die im Ausland besuchte) eine Modulanerkennung für das GESAMTE Modul ausstellen. Diese Modulanerkennung legen Sie bitte dem Prüfungsbüro vor, damit sie ins Campusmanagement eingetragen werden kann. Die gilt natürlich genauso, wenn Sie die erste in einem Modul abzulegende Teilprüfung im Ausland absolvieren und die zweite Teilprüfung im Modul an der FU ablegen.

Wenden Sie sich rechtzeitig (!) vor Ihrem Studienaufenthalt unbedingt an die Modulbeauftragten aller Module, die für das Semester, in dem Sie im Ausland studieren werden, vorgesehen sind. Bringen Sie für dieses Gespräch möglichst Ausdrucke des Vorlesungsverzeichnisses der Auslandsuniversität mit, damit die Modulbeauftragten Sie bei der Wahl der für die spätere Anerkennung besten Lehrveranstaltungen und der dort zu erbringenden Studienleistungen beraten können.

Nach der Beratung durch die Modulbeauftragten füllen Sie das „Learning Agreement“ aus, das Sie von dem/der ERASMUS-Beauftragten des Institutes, das für das Austauschprogramm verantwortlich ist, unterschreiben lassen. Lassen Sie sich das Learning Agreement ggf. auch von dem/der ERASMUS-Beauftragten des Institutes Ihres anderen Faches unterzeichnen.

Behalten Sie bitte das Original Ihres Learning Agreements und senden Sie eine Kopie an die Auslandsuniversität und eine Kopie an das zentrale ERASMUS-Büro.

Sollten sich während Ihres Auslandsstudiums Änderungen ergeben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die jeweiligen Modulbeauftragten und senden Sie ggf. ein geändertes „Learning Agreement“ (Formular: Changes to the original proposed study programme abroad) per Fax an die/den ERASMUS-Beauftragte/n des Institutes.