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FAQ Bachelor allgemein

Ja. Sie müssen sich ganz regulär zu den Sprachpraxismodulen anmelden, da sie sonst nicht, wie in der Prüfungsordnung vorgesehen, erfolgreich abgeschlossen werden können und Ihnen dann Module für einen erfolgreichen Bachelorabschluss fehlen. Wenden Sie sich aber diesbezüglich unbedingt an die Modulbeauftragten der jeweiligen Sprachpraxis, da meist individuelle Lösungen für Muttersprachler:innen gefunden werden.

Grundsätzlich lassen sich Vollzeitstudium im Rahmen der Regelstudienzeit und umfangreiche Arbeitsbelastungen neben dem Studium nicht vereinbaren. Wenn sich eine solche Doppelbelastung aber nicht vermeiden lässt, haben Sie folgende Möglichkeiten, dies zu bewältigen: Entweder Sie lassen sich für ein Semester beurlauben (genauere Infos dazu gibt es hier) oder aber Sie nehmen in Kauf, dass Sie Ihr Studium nicht in der Regelstudienzeit schaffen können. Allerdings werden Sie, sofern Sie Bafög-Empfänger:in sind, bei Überschreitung der Regelstudienzeit Probleme mit dem Bafög-Amt bekommen. Ein Vollzeitstudium mit zusätzlicher außeruniversitärer Belastung sollte also immer wohl überlegt sein.

 

Das kommt darauf an, ob es sich um ein Modul handelt, bei dem die einzelnen Lehrveranstaltungen aufeinander aufbauen oder parallel zueinander besucht werden können. In den romanistischen Bachelorstudiengängen bauen nur im Basismodul 1 (bzw. im Basismodul 1a nach den 'neuen' Studien- und Prüfungsordnungen) der Literaturwissenschaft und der Sprachwissenschaft die Lehrveranstaltungen aufeinander auf und müssen daher nacheinander belegt werden. In allen anderen Modulen können Sie die Lehrveranstaltungen parallel zueinander besuchen. Genauere Informationen dazu finden Sie in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung bzw. in den Zugangsvorrausetzungen jeder Lehrveranstaltung (siehe Kommentare im Vorlesungsverzeichnis). Handelt es sich um eine Lehrveranstaltung, bei der der erfolgreiche Abschluss einer vorausgehenden Lehrveranstaltung vorgeschrieben ist, können Sie sich nur anmelden, wenn Sie den erforderlichen Nachweis dafür haben.

Ja, grundsätzlich müssen Sie sich für Lehrveranstaltungen anmelden. Für die Anmeldung zu Modulen, deren zugehörige Lehrveranstaltungen zum Teil im Ausland besucht werden, gelten andere Regeln für die Anmeldung. Lesen Sie sich für Hinweise die Rubrik FAQ - Auslandsstudium durch.

Lesen Sie bitte auch die Antworten unter FAQ zum Thema Anmeldung.

Weitere Infos dazu finden Sie hier.

Nähere Infos dazu finden Sie hier.

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Sobald Sie eine Prüfungsleistung mit der Note 4,0 bestehen, wird die Note als Ergebnis für die Modulprüfung eingetragen. Die Leistungspunkte bestimmen die Gewichtung der Modulnote im Rahmen der Gesamtnote des Bachelorstudiums. Alle Prüfungsleistungen gehen in die Bachelornote um den Faktor der Anzahl der Leistungspunkte mit ein.

Eine 2,3 in einem 10 LP Modul zählt also für die Berechnung der Bachelornote doppelt soviel wie eine 1,7 für ein 5 LP Modul. Die Anzahl der Leistungspunkte je Modul finden Sie in der Studien- und Prüfungsordnung.

Die jeweilige Modulprüfung erfolgt in Form einer Prüfungsleistung (z. B. Klausur, Hausarbeit), die von der/dem Dozierenden der Lehrveranstaltung, an die die Modulprüfung angebunden ist, korrigiert und bewertet wird. Die Note, mit der diese Prüfungsleistung bewertet wird, bildet die Modulnote.

Bei der Bachelorarbeit handelt es sich um eine wissenschaftliche Hausarbeit, die Bachelorstudierende in der Regel gegen Ende ihres Studiums anfertigen (in den exemplarischen Studienverlaufsplänen wird i. d. R. als Zeitpunkt das 6. Semester empfohlen) und die - wenn auch umfangreicher - wie jede wissenschaftliche Hausarbeit aufgebaut sein sollte. Das Thema der Arbeit geht - Ihren fachlichen Interessenschwerpunkten folgend - meist aus einem Hauptseminar eines Aufbaumoduls hervor und wird deshalb auch in der Regel von der/dem jeweiligen Dozierenden dieser Lehrveranstaltung betreut. Umfang und zeitlicher Rahmen der Bachelorarbeit werden in der jeweiligen Studienordnung- und Prüfungsordnung und in der FB-Rahmenprüfungsordnung (pdf) näher beschrieben.

Nähere Informationen finden Sie hier.