Welche Auswirkungen hat es, wenn ich nicht in der Regelstudienzeit fertig werde?
Die Überschreitung der Regelstudienzeit kann nur hinsichtlich der Studienfinanzierung Schwierigkeiten bereiten, sofern Sie Bafög erhalten. Nähere Infos zu den Konsequenzen von Überschreitungen der Regelstudienzeit erhalten Sie bei Ihrem Bafög-Amt.
Wenn Sie sich zum 9. Bachelorsemester zurückmelden, werden Sie außerdem von der Studierendenverwaltung zu einer Studienabschlussberatung gebeten. Diese wird von Hochschullehrern Ihres Kernfachs durchgeführt, und während dieser Beratung werden konkrete Pläne und Schritte zur Realisierung des Studienabschlusses besprochen. Es wird ein Beratungsprotokoll erstellt, welches Sie der Studierendenverwaltung zur Rückmeldung vorlegen müssen, da Sie sonst zwangsexmatrikuliert werden. In dieser Beratung werden auch die Punkte erörtert, die bei Ihnen eventuell zu längeren Studienzeiten geführt haben, und es wird gemeinsam mit Ihnen versucht, eine praktikable Lösung zu finden. Sofern Sie an dieser Beratung teilnehmen und sich gesprächsbereit zeigen, erfolgen keine Sanktionen wie Zwangsexmatrikulation o.ä. Die Aufforderung zur „Zwangsberatung“ wird danach in Abständen von 1-2 Semestern wiederholt, bis Sie Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben. In den weiteren Beratungen wird dann geschaut, inwieweit Sie umsetzen konnten, was Sie sich vorgenommen haben und inwieweit Sie noch weitere Unterstützung seitens der Universität benötigen. Die Beratungsgespräche sind daher nicht so sehr Kontrolle, als vielmehr eine Möglichkeit, eventuell anfallende organisatorische Schwierigkeiten anzusprechen und so Ihre Studienbedingungen und vielleicht auch die von zukünftigen Studierenden zu verbessern.