M.A. Kultur- und Medienmanagement
Gegenstände des Studiums
Im Masterstudiengang steht die Aneignung anwendungsorientierter Wissensressourcen und Methoden in einem praxisnahen Kultur- und Medienmanagement im Vordergrund. Dabei macht der Masterstudiengang vor allem mit Schnittstellen von Kunst-, Kultur- und Medienwissenschaften vertraut. Synergien zwischen Theorie und Praxis wie auch zwischen den unterschiedlichen Wissenschaften, kulturellen Institutionen und Künsten in ihren Fragestellungen, Methoden und Darstellungsweisen werden besonders gefördert. Es werden zudem Impulse für eine eigenständige, interdisziplinär ausgerichtete Projektentwicklung, Durchführung und Qualitätssicherung in diversen Berufsfeldern von Kulturinstitutionen, Verwaltungen, Stiftungen, Verbänden, Unternehmen, Medien und der freiberuflichen Tätigkeit vermittelt. Universitäre Forschung, Lehre und Projektarbeit greifen produktiv ineinander und leisten zugleich einen Transfer aktueller wissenschaftlicher Positionen und Erkenntnisse in die Berufspraxis.
Der Studienverlauf zeichnet sich durch intensive Kontakte und Vernetzungen in die Kunst- und Kulturlandschaft, zu Medien und Presse, zur Stiftungsarbeit und Politik sowie zur Kreativ- und Digitalwirtschaft aus. Der Masterstudiengang beschäftigt sich vor allem mit theatralen Aufführungen und performativen Praktiken in ihren diversen Erscheinungsformen (u. a. Schauspiel, Musiktheater, Tanztheater, Performance, Kunstaktion, Konzert) sowie mit visuellen und multimodalen Wahrnehmungs- und Handlungsweisen (u. a. Visuelle Kultur, Film und audiovisuelle Medien), und zwar in historisch-theoretischer Perspektivierung ebenso wie mit Blick auf aktuelle gesellschaftlich-ökonomische Implikationen. Ein besonderer Akzent liegt auf den hybriden Verflechtungen visueller und performativer Kulturen in der globalen Gegenwart.
Aufbau des Studiums - Module - Bewerbung
Aufbau und Ablauf des Studiums regelt die Studienordnung. Sie enthält detaillierte Beschreibungen der Inhalte und Qualifikationsziele jedes einzelnen Moduls und einen exemplarischen Studienverlaufsplan. Die Prüfungsordnung definiert Art und Anforderungen der Prüfungsleistungen der Module und der Master-Prüfung. In den Ordnungen sind die Leistungspunkte (LP) für jedes Modul bzw. jede Veranstaltung sowie der Arbeitsaufwand in Zeitstunden für das gesamte Studium angegeben.
Die Masterarbeit soll zeigen, dass die Studierenden in der Lage sind, eine Forschungsaufgabe mit wissenschaftlichen Methoden selbstständig zu bearbeiten und darzustellen. Nach erfolgreichem Abschluss des Studienprogramms wird der Hochschulgrad Master of Arts (M.A.) verliehen.
Das Studium gliedert sich in sieben Module:
- Visuelle Kultur und Performative Künste I
- Kulturökonomie und Management
- Kulturpolitik und Recht
- Medien und Medienkompetenz
- Visuelle Kultur und Performative Künste II
- Wissenstransfer und Praxisprojekte
- Creative and Collective Science
Allgemeine Informationen zu Modulen und Leistungspunkten (LP)
Das Bewerbungs- und Zulassungsverfahren wird von der Freien Universität Berlin zentral organisiert.
Alle Informationen finden Sie hier: Bewerbung und Zulassung
Die Studierenden haben keine Teilnahmegebühren, aber allgemeine Semestergebühren und -beiträge zu tragen.
Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang ist ein berufsqualifizierender deutscher oder gleichwertiger ausländischer Abschluss eines Hochschulstudiums in Theaterwissenschaft, Filmwissenschaft, Tanzwissenschaft, Kunstwissenschaft, Kunstgeschichte, Visual Cultures, Museumswissenschaft, Ausstellungswissenschaft, Allgemeine und vergleichende Literaturwissenschaften, Neuere Philologien (Schwerpunkt Literaturwissenschaft), Kulturwissenschaften (sowie Kultur- und Medienwissenschaft als Kombination) oder Gender Studies oder eines Hochschulstudiums mit einem 60-Leistungspunkte-Modulangebot bzw. Nebenfach in einem der vorgenannten Bereiche.
Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt.
Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und die ihren Studienabschluss an einer ausländischen Universität oder gleichgestellten Einrichtung erworben haben, müssen den Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse für den Studiengang oder eines gleichwertigen Kenntnisstandes gemäß der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerberinnen und -bewerber an der Freien Universität Berlin erbringen.
Weitere Informationen finden Sie in der Zugangssatzung für den Masterstudiengang Kultur- und Medienmanagement.