Wechsel der Studienordnung
Zum Wintersemester 2016/17 ist die neue Studienordnung für den Masterstudiengang "Sprachwissenschaft" in Kraft getreten. Studierende, die bereits im Masterstudiengang "Sprachen Europas" immatrikuliert sind, können selbstverständlich weiterhin unter der bisherigen Studien- und Prüfungsordnung studieren. Diese ist noch bis 30.09.2019 gültig. Sie können aber auch in die neue Studienordnung wechseln. Sie haben also die Wahl.
Ein Wechsel zur neuen Studienordnung muss beantragt werden. Das entsprechende Antragsformular kann bei Frau Müller im Prüfungsbüro 2 (muei@campus.fu-berlin.de) oder im IZ-Sekretariat (zeus@fu-berlin.de) angefordert werden. Der Antrag auf Wechsel der Studien- und Prüfungsordnung sollte spätestens 14 Tage vor Beginn der Campus Management Anmeldefrist für das neue Semester im Prüfungsbüro sein.
In diesem Fall können bereits absolvierte Module wie folgt anerkannt werden:
Sprachen Europas |
Sprachwissenschaft |
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Strukturen der rom. Sprachen (15 LP) |
Strukturen der rom. Sprachen (10 LP) |
Strukturen der germ. Sprachen (15 LP) |
Strukturen der germ. Sprachen (10 LP) |
Geschichte und Variation der rom. Sprachen (15 LP) |
Wandel u. Variation der rom. Sprachen (10 LP) |
Geschichte und Variation der germ. Sprachen (15 LP) |
Wandel u. Variation der germ. Sprachen (10 LP) |
Europ. Sprach- und Kommunikationsräume (15 LP) |
Soziolinguistik (10 LP) |
Sprachtheorie (15 LP) |
Sprachtheorie (10 LP) |
Bitte beachten Sie, dass die entsprechenden Module in der neuen Studienordnung mit weniger Leistungspunkten ausgewiesen sind.
Wenn Sie andere als die oben genannten Module Ihrer bisherigen Studienordnung anerkannt haben möchten, dann klären Sie diese Situation bitte vorab mit Prof. Matthias Hüning (matthias.huening@fu-berlin.de).
Der Bereich "Fremdsprachenerwerb" hat in beiden Studienordnungen einen Leistungsumfang von insgesamt 30 LPs. Bereits absolvierte Spracherwerbsmodule können entsprechend für die neue Studienordnung anerkannt werden.