Zulassung zum Habilitationsverfahren
Sie können jederzeit den Antrag auf Zulassung zum Habilitationsverfahren einreichen. Bitte beachten Sie aber, dass über die Zulassung zum Habilitationsverfahren der Fachbereichsrat entscheidet, der nur in der Vorlesungszeit tagt.
Bitte vereinbaren Sie vor Einreichung der Unterlagen im Prüfungsbüro einen Termin mit der Verwaltungsleiterin Frau Krehl.