Ansprechpersonen für schwangere und stillende Studentinnen mit ihrem (Kern-) Fach am FB Philosophie und Geisteswissenschaften
Mandy Böttcher / Olanike Famson
Raum JK 29/138 und JK 29/137
14195 Berlin
Beratungen sind persönlich nach Vereinbarung oder telefonisch und auch per E-Mail jederzeit möglich.
Schwangerschaft, Mutterschutz und Stillzeit
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz – MuSchG) zum 01.01.2018 gelten die besonderen Schutzvorschriften dieses Gesetzes nunmehr auch für Studierende der Freien Universität Berlin.
Ziel des Gesetzes ist es, gesundheitliche Gefährdungen für Mutter und Kind auszuschließen, wie z.B. durch gefährliche Stoffe, Krankheitserreger, Strahlung, Unfallgefahr oder besondere körperliche Belastung.
Wir bitten daher um Anzeige der Schwangerschaft bzw. Stillzeit bei den Ansprechpartnern im Fachbereich, ggf. in der Studierendenverwaltung anhand des entsprechenden Formulars, insbesondere wenn eine bevorzugte Anmeldung zu Lehrveranstaltungen gewünscht ist.
Schutzfristen, Nacht-/Sonn-/Feiertagsarbeit
Schwangere Studierende dürfen 6 Wochen vor der Entbindung und 8 Wochen nach der Entbindung (12 Wochen bei Früh- und Mehrlingsgeburten) nicht an Lehrveranstaltungen und Prüfungen teilnehmen, es sei denn Sie erklären sich schriftlich ausdrücklich dazu bereit. Diese Erklärung kann widerrufen werden.
Innerhalb der Schwangerschaft und ggf. in der nachfolgenden Stillzeit dürfen Studierende nicht an Lehrveranstaltungen und Prüfungen nach 20 Uhr oder an Sonn-/und Feiertagen teilnehmen. Auch hier kann dieses aber aufgrund einer ausdrücklichen Erklärung ermöglicht werden. Auch diese ist wiederrufbar.
Alle weiteren Informationen zum Verfahrensablauf und Formulare finden Sie unter Links zum Thema