Informationen für Studienfachberatungen
Nachweise von anzuerkennenden Leistungen, Anrechnungen von BA, Pflicht zum Beratungsnangebot für BA-Studierende im 3. Fachsemester, Auslaufende Studienordnungen
10.02.2025
- Nachweise von anzuerkennenden Leistungen
- Anrechnungen von BA
- Pflicht zum Beratungsnangebot für BA-Studierende im 3. Fachsemester
- Auslaufende Studienordnungen
Nachweise von anzuerkennenden Leistungen
Um die Grundlage von Anerkennungsempfehlungen zukünftig besser nachvollziehen zu können, bittet das Prüfungsbüro die Modulbeauftragen, Studienfachberatungen und anderweitig Zuständigen, die Prüfungs- und Teilnahmenachweise der Studierenden zusätzlich zu den An-erkennungsempfehlungen per Mail an das Prüfungsbüro zu senden. Berichte (z.B. Praktikumsberichte) und die Prüfungsleistungen selbst müssen nicht eingereicht werden. Das Prüfungsbüro archiviert diese Unterlagen digital, damit die Aufbewahrungsfristen eingehalten werden können.
Anerkennung von BA-Leistungen für MA-Module
Bitte beachten Sie, dass die Anerkennungen von in Bachelormodulen (auch FU-extern) erbrachten Leistungen für Mastermodule in der Regel nicht zulässig ist.
Pflicht zum Beratungsangebot für BA-Studierende im 3. Fachsemester
Das Berliner Hochschulgesetz legt in §28 (3) fest, dass Bachelor-Studierende im 3. Fachsemester, die nicht mindestens 1/3 der Studienleistungen erbracht haben, ein Beratungsangebot bezüglich ihres individuellen Studienverlaufs erhalten müssen. Die betreffenden Studierenden werden durch das Prüfungsbüro informiert, wir bitten Sie jedoch um Ihre Unterstützung und vorausschauende Beratung dieser Studierenden. Ein Nachweis über die Teilnahme an der angebotenen Beratung muss nicht erbracht werden.
Auslaufende Studienordnungen
Folgende Studienordnungen laufen zum Ende des SoSe 25 aus:
- BA Deutsche Philologie, e-Ordnung (2015)
- BA Filmwissenschaft, e-Ordnung (2017)
- BA Theaterwissenschaft, d-Ordnung (2011)
- MA Kultur- und Medienmanagement, a-Ordnung (2018)
- MA Neogräzistik, b-Ordnung (2011)
Außerdem wird vollständig eingestellt:
- MA Tanzwissenschaft (Abschluss gewährleistet bis Ende SoSe 26)
Bitte beraten Sie die Studierenden, die in diesen Versionen eingeschrieben sind hinsichtlich ihres Abschlusses bzw. eines Versionswechsels. Der Abschluss nach diesen Ordnungen ist nach Auslaufen nicht mehr garantiert und möglicherweise werden keine Lehrveranstaltungen mehr angeboten.