Wie finde ich eine*n passende*n Ba-Betreuer*in?
Entweder sprichst Du die/den Dozent*in, in deren/dessen Seminar dein Thema entstanden ist, direkt an oder du informierst dich zu den einzelnen Studienschwerpunkten der Dozierenden der Englischen Philologie und wendest dich dann an die Person, die dir für deine Betreuung geeignet erscheint.
Oder Du wendest Dich an die Studienfachberatung der Englischen Philologie; auch hier erhältst Du wertvolle Tipps.
Du benötigst neben der/dem Erstprüfer*in noch eine*n Zweitprüfer*in, musst also zwei prüfungsberechtige Prüfer*innen auswählen. Prüfungsberechtigt sind alle Hochschulprofessor*innen oder FU-Privatdozent*innen der Englischen Philologie.
Sollte einer der Prüfenden nicht prüfungsberechtigt sein, etwa weil er oder sie an einem anderen Institut lehrt oder nicht habilitiert ist, musst Du neben dem Antragsformular noch einen begründeten Antrag auf Erteilung der Prüfungsberechtigung einreichen. Die Prüfungsberechtigung wird nur promovierten Mitarbeiter*innen erteilt. Im Falle der Erteilung einer Prüfungsberechtigung muss der/die zweite Prüfende offiziell in der Englischen Philologie prüfungsberechtigt sein.