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Filmwissenschaft: Vom BA zum MA!

Die folgenden Hinweise sollen den Weg zum Bachelorabschluss und den Übergang zum Masterstudium erleichtern – vor allem, was die formalen Aspekte betrifft. Wie Du eine wissenschaftliche Arbeit vorbereitest und schreibst, erfährst Du hier nicht.

Diese Hinweise sind nicht rechtsverbindlich und ersetzen nicht die Lektüre der Studien- und Prüfungsordnung.

Das Thema Deiner Bachelorarbeit kann sich klassischerweise in einem Seminar bzw. aus einer Hausarbeit/einem Referat heraus entwickeln. In diesem Fall wäre die/der entsprechende Dozierende auch gut für die Betreuung Deiner Arbeit geeignet. Gleichermaßen kannst Du auch ein freies (z.B. auch interdisziplinär angelegtes) Thema wählen.

Ja, das Thema der Arbeit wird in Deinem Zeugnis einsehbar sein, der konkrete Titel der Arbeit jedoch nicht. Das Thema der Arbeit muss bei der Anmeldung Deiner Bachelorarbeit schon feststehen.

Sollte Dein Thema aus einem Seminar heraus entstanden sein, so kannst Du die entsprechende Lehrkraft nach der Betreuung Deiner Arbeit fragen. Andernfalls bietet es sich an zu recherchieren, welche Forschungsschwerpunkte die jeweiligen Professor*innen und Dozent*innen haben und ob diese Schwerpunkte mit dem Thema Deiner Arbeit vereinbar sind. Am hilfreichsten wird es sein, wenn Du bei den Dir geeignet erscheinenden Prüfer*innen in die Sprechstunde gehst und Dein geplantes Thema mit ihnen besprichst.

Um Deine Arbeit anmelden zu können, benötigst Du zwei Prüfer*innen, von denen mindestens eine Lehrkraft ein/e Professor*in sein muss. Die andere Lehrkraft muss promoviert sein.
Wenn Dein/e Erstprüfer*in promoviert ist, so musst Du einen einmaligen Antrag auf Erteilung der Prüfungsberechtigung stellen (mit einer ausführlichen Begründung und Deiner Unterschrift), den Du gemeinsam mit der Anmeldung der Arbeit im Prüfungsbüro einreichst. Es ist auch möglich, Lehrkräfte aus anderen Instituten/Fachbereichen zu wählen – hier empfiehlt es sich, diese Möglichkeit vorher im Prüfungsbüro abzusprechen und zu klären.

Hast Du zwei geeignete und prüfungsberechtigte Lehrkräfte für Deine BA-Arbeit gefunden, kannst Du Deine Arbeit offiziell im Prüfungsbüro anmelden (bitte beachte hier, dass der Prüfungsausschuss in den Semesterferien nur alle zwei Wochen tagt, sodass die Bearbeitung Deiner Anmeldung länger dauern kann). Hierzu füllst du den Antrag auf Zulassung der Bachelorarbeit aus.

Das Thema Deiner Arbeit, welches du vorher mit Deinen Prüfer*innen abgesprochen haben solltest, wird ebenfalls in den Antrag eingetragen und so auch später auf dem Zeugnis aufgeführt. Beide Prüfer*innen müssen den Antrag unterschreiben, erst dann ist er gültig. Den Antrag reichst Du während der Sprechzeiten im Prüfungsbüro bei dem/der für Filmwissenschaft zuständigen Bearbeiter*in ein. Wird der Antrag zugelassen, so wirst Du innerhalb von vier Wochen Post von der FU bekommen, in der die Bestätigung und die Abgabefrist der Arbeit vermerkt sind. In welcher Form die Arbeit eingereicht werden muss, wird ebenfalls in der Antragsbestätigung vermerkt sein.

Momentan liegt die Abgabefrist der BA-Arbeit ab Anmeldungsbestätigung bei 12 Wochen. I.d.R. sollte die Arbeit nicht mehr als 7.500–8.000 Wörter bzw. etwa 25 Seiten umfassen, wobei die Länge der Arbeit auch in Absprache mit dem/der Betreuer*in erfolgen kann (mehr als 30 Seiten sollten es aber nicht sein). Eine Verteidigung der Bachelorarbeit findet nicht statt. Diese Informationen sind ebenfalls in der Prüfungsordnung einsehbar. [Stand 11/2018]

 

In diesem Fall ist immer Dein/e Betreuer*in anzusprechen.

Du hast die Möglichkeit entweder Deinen Studienabschluss zu beantragen (dies geht nur, wenn Du auch alle Module und Prüfungsleistungen abgeschlossen hast, d.h., dass auch die BA-Arbeit schon bewertet sein muss), woraufhin Dir Dein Zeugnis ausgestellt wird.

Oder Du lässt dich durch die Studierendenverwaltung offiziell exmatrikulieren.

Generell gilt, dass Du das Modulangebot Filmwissenschaft (oder ein verwandtes Fach) mit mindestens 60 LP studiert haben musst, um Dich für den Master bewerben zu können.
Du kannst Dich mit einer sogenannten 2/3-Bescheinigung bewerben (2/3 Deiner Leistungen müssen anerkannt und/oder bewertet sein). Diese kannst Du im Prüfungsbüro beantragen. Weitere Informationen sind hier einsehbar.

Für den Master in Filmwissenschaft gelten die Bewerbungsfristen für konsekutive Masterstudiengänge an der FU. Beachte, dass eine Bewerbung für das 1. Fachsemester im Master nur zum Wintersemester möglich ist! Die Bewerbungsfristen findest du hier.

Die Bewerbung wird online abgewickelt – das Bewerbungsportal ist jedoch nur während der Bewerbungsfristen abrufbar.

Weitere Infos findest du in den allgemeinen FAQs zur Bewerbung.

Ja, das ist an der FU möglich. Dazu musst Du eine sog. 2/3-Bescheinigung mit ausgewiesener vorläufiger Durchschnittsnote im Prüfungsbüro beantragen. 2/3 Deiner Leistungen müssen im Campus Management eingetragen und bestätigt sein (d.h. 120 LP). Zur Beantragung der 2/3-Bescheinigung schreibst Du der/dem zuständigen Bearbeiter*in im Prüfungsbüro eine kurze Mail mit folgenden Informationen:

  • Name, Vorname
  • Matrikelnummer
  • BA-Studiengang: Kern- und Modulangebot/e mit Fachsemesteranzahl
  • Masterstudiengang, für den Du Dich bewerben willst

Die Ausstellung der Bescheinigung kann etwas Zeit in Anspruch nehmen, daher plane das rechtzeitig mit ein. Wenn die Bescheinigung bereitliegt, wirst Du vom Prüfungsbüro entsprechend informiert.

Bedenke, dass es an anderen Universitäten andere Fristen und Regelungen gibt. Informiere Dich diesbezüglich rechtzeitig an Deinen Wunschuniversitäten.

Deinen Bachelorabschluss musst Du innerhalb des ersten Mastersemesters, d.h. bis zur Rückmeldefrist (i.d.R. Anfang/Mitte Februar) zum zweiten Mastersemester, nachreichen. Das bedeutet, dass Du zum Masterstudium unter Vorbehalt immatrikuliert wirst. Wenn Du innerhalb dieser Frist den Abschluss nicht vorweisen kannst, so wirst Du in das Bachelorstudium zurückgestuft und kannst Dich erst zum nächsten Wintersemester wieder bewerben. Daher solltest Du Deine BA-Arbeit rechtzeitig anmelden, sodass diese innerhalb des ersten Mastersemesters benotet werden kann und Du fristgerecht Deinen Studienabschluss beantragen kannst.

WICHTIG: Beziehst Du Förderung wie z.B. BAföG oder ähnliches, so wird Dir die Fördersumme ebenfalls unter Vorbehalt ausgezahlt. Kannst Du Deinen Bachelorabschluss nicht nachreichen, so musst Du das ausgezahlte Geld zurückzahlen.

Wenn Du schon als Student*in an der FU im Bachelor immatrikuliert bist, so bewirbst Du Dich dennoch mit einem neuen Bewerber*innenaccount. Erhältst Du den Antrag auf Zulassung zum Master, so musst Du als schon eingeschriebener/e Student*in keine neue Immatrikulation einreichen – stattdessen musst Du den Antrag auf Änderung des Studiengangs ausgefüllt und mit den notwendigen Unterlagen bei der Studierendenverwaltung abgeben (Zulassungsbescheid und Einzahlungsquittung des Semesterbeitrages, ggf. Abschlusszeugnis, solltest Du Dich nicht mit einer 2/3-Bescheinigung beworben haben).

Sobald Du erfolgreich immatrikuliert wurdest, kannst Du Dich mit Deinem schon bestehenden ZEDAT-Account bei den FU-Diensten (Mail, Blackboard, Campus Management usw.) anmelden. Alle bestehenden Softwarelizenzen, z.B. für Word, Endnote oder Sophos, bleiben solange bestehen, wie Du an der FU immatrikuliert bist.

Vorlesungsverzeichnis
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