Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft: Vom BA zum MA!
Die folgenden Hinweise sind nicht rechtsverbindlich und ersetzen nicht die Lektüre der Studien- und Prüfungsordnung.
Entweder sprichst Du die/den Dozent*in, in deren/dessen Seminar Dein Thema entstanden ist, direkt an oder Du informierst Dich zu den einzelnen Studienschwerpunkten der AVL-Dozent*innen und wendest Dich dann an die Person, die Dir für Deine Betreuung geeignet scheint. Oder Du wendest Dich an die Studienfachberatung am Peter Szondi-Institut für AVL; auch hier erhältst Du wertvolle Tipps.
Du benötigst neben der/dem Erstprüfer*in noch eine*n Zweitprüfer*in, musst also zwei prüfungsberechtige Prüfer*innen auswählen. Prüfungsberechtigt sind alle Hochschulprofessor*innen oder FU-Privatdozent*innen des Peter Szondi-Instituts für AVL.
Sollte einer der Prüfenden nicht prüfungsberechtigt sein, etwa weil er oder sie an einem anderen Institut lehrt oder nicht habilitiert ist, musst Du neben dem Antragsformular noch einen begründeten Antrag auf Erteilung der Prüfungsberechtigung einreichen. Die Prüfungsberechtigung wird nur promovierten Mitarbeiter*innen erteilt. Im Falle der Erteilung einer Prüfungsberechtigung muss der/die zweite Prüfende offiziell in der AVL prüfungsberechtigt sein.
Sprich das Thema mit Deiner/Deinem Betreuer*in ab und trage es auf dem Antrag auf Zulassung der Bachelorarbeit ein. Der Antrag ist von beiden Prüfer*innen zu unterschreiben und während der Sprechzeit beim Prüfungsbüro einzureichen. Wird der Antrag angenommen, bekommst Du nach spätestens vier Wochen die endgültige Abgabefrist für Deine BA-Arbeit per Post. Sofern Du nach vier Wochen nichts vom Prüfungsbüro gehört hast, empfiehlt es sich hier noch einmal per E-Mail nachzufragen.
Diese Angaben findest Du in der für Dich geltenden Studien- und Prüfungsordnung; momentan: 12 Wochen, 7500 Wörter, keine Verteidigung.
- das Prüfungsbüro
- die Studienfachberatung am Peter Szondi-Institut für AVL
- die AVL-Mentor*innen
- Unterstützung durch AVL-Mentor*innen, die i.d.R. zum Ende des WS offene Sitzungen zum wissenschaftlichen Arbeiten anbieten und immer per E-Mail ansprechbar sind
- Schulungen / Führungen der Philologischen Bibliothek, u.a. Recherchekurs oder persönliche Beratungen zur Literaturrecherche
- Studienberatung und Psychologische Beratung der FU Berlin: u. a. Workshops zum Kreativen Schreiben, Beratung zu Schreibblockaden usw.
- StudierendenWERK Berlin: Schreibzentrum für Berliner Studierende, Schreibberater*innen, Workshops zu verschiedenen Themen des wissenschaftlichen Schreibens
Du kannst in dem für Dich zuständigen Prüfungsbüro einen Antrag auf Studienabschluss stellen. Bitte stelle diesen Antrag erst, wenn Du nachweislich alle Module abgeschlossen hast und Deine BA-Arbeit bewertet ist. Nach Antragstellung wird Dein Zeugnis ausgestellt. Den Antrag erhältst du nach der Benotung deiner Abschlussarbeit per Mail vom Prüfungsbüro.
Oder Du lässt Dich durch die Studierendenverwaltung offiziell exmatrikulieren.
Hinweise zum Masterstudiengang Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft und welche Voraussetzungen Du erfüllen musst, findest Du auf der entsprechenden Homepage des Peter Szondi-Instituts für AVL, besonders relevant ist die Zugangssatzung. Die Studienfachberatung berät Dich hier zu allen weiteren Fragen.
Bewerbungs- und Anmeldezeitraum: Wir für nahezu alle konsekutiven Masterstudiengänge gilt folgender Zeitraum:
- nur für das 1. Fachsemester: 15.04.-31.05. (zum Wintersemester)
- nur für das höhere Fachsemester: 01.07.-15.08. (zum Wintersemester) und 01.01.-15.02. (zum Sommersemester)
Weitere Informationen findest Du hier.
Du bewirbst Dich online. Dazu findest Du alle Informationen auf der entsprechenden Homepage. Das Bewerbungsformular ist nur im Bewerbungszeitraum online verfügbar.
Ja, allerdings:
falls du deinen Bachelor an der FU absolvierst: es müssen mindestens 120 LP im Campus Management eingetragen sein und Du musst Dir eine Leistungs-Stand-Bescheinigung bzw. eine sogenannte 2/3-Bescheinigung mit einer bestätigten Durchschnittsnote vom Prüfungsbüro ausstellen lassen. Dazu sendest Du Deinem Prüfungsbüro unter Angabe Deiner Matrikelnummer eine E-Mail, dass Du eine solche Bescheinigung benötigst. Bitte rechne mindestens zwei bis drei Wochen Bearbeitungszeit ein, da auf der Bescheinigung Deine gesamten Leistungen, also auch Dein Nebenfach, berücksichtigt werden müssen. Sobald die Bescheinigung fertig ist, erhältst Du eine Benachrichtigung vom Prüfungsbüro. Bitte überprüfe, ob auch wirklich alle Leistungen, die Du bereits erbracht hast, hier mit aufgeführt sind.
falls du deinen Bachelor an einer anderen Universität absolvierst: auch in diesem Fall benötigst du eine 2/3-Bescheinigung, die allerdings einer andern Punktzahl entsprechen kann. Bitte informiere dich in deinem Prüfungsbüro und beantrage die entsprechenden Unterlagen rechtzeitig, damit du diese an der FU einreichen kannst.
Dein für Dich zuständiges Prüfungsbüro. Du kannst die Unterlagen per Mail beantragen und nach Rückmeldung dort in der Sprechstunde abholen.
Zulassungsvoraussetzung für den AVL-Master an der FU Berlin ist es, dass Du alle Module/Leistungen für den BA-Abschluss bis zum 30.09. entsprechend angemeldet und erbracht hast. Die Leistungen müssen bis dahin noch nicht beurteilt sein!
Ab dem 01.10. bist Du für den Masterstudiengang eingeschrieben und kannst Dich für kein BA-Seminar mehr anmelden!
Weitere Infos gibt es beim Info-Service (z.B. im Chat am Montag von 15-16 Uhr oder vor Ort in der Ilisstr. 4).
- an die Studienfachberatung
- an das Prüfungsbüro
- an die AVL-Mentor*innen, die Dich auch bei organisatorischen Problemen unterstützen und an die richtigen Ansprechpartner*innen verweisen können