Springe direkt zu Inhalt

Besteht im ABV-Bereich die Möglichkeit einer Anerkennung von Seminaren etc. (z. B. nach Hochschulwechsel)?

In der ABV können Seminare, welche an anderen Universitäten absolviert wurden, ggf. dann anerkannt werden, wenn diese in Inhalt, Zeitumfang und Leistungsanforderungen vergleichbar mit dem ABV-Angebot an der FU Berlin sind. Fachwissenschaftliche Seminare/Module werden daher in der ABV i.d.R. nicht anerkannt.

Sie müssten also zunächst das Angebot der verschiedenen ABV-Kompetenzbereiche

a) Fremdsprachen*
b) Informations- und Medienkompetenz
c) Gender- und Diversity-Kompetenz
d) Organisation und Management
e) Kommunikative Kompetenzen
f) Nachhaltige Entwicklung
g) Forschungsorientierung
h) Medienpraxis
i) Fachnahe Zusatzqualifikationen am Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften

prüfen und mit den von Ihnen absolvierten Seminaren vergleichen. Sollten Sie vergleichbare Seminare besucht haben, wenden Sie sich dann an die/den ABV-Ansprechpartner*in des jeweiligen Kompetenzbereiches und erfragen, ob eine Anerkennung von einzelnen Modulteilen oder ganzen ABV-Modulen möglich ist und welche Nachweise Sie ggf. vorlegen müssen.

*Im Bereich der Fremdsprachen besteht in Einzelfällen die Möglichkeit, sich einen Sprachkurs auch dann anerkennen zu lassen, wenn diese Sprache nicht im Rahmen der ABV angeboten wird. Auch hier muss der Kurs jedoch im Zeitumfang und bezüglich der Leistungsanforderungen vergleichbar mit dem ABV-Angebot sein, z. B. universitäres Niveau (keine Volkshochschulkurse!), Abschluss durch Klausur, 4 SWS für 5 LP. Eine Anerkennung erfolgt dann entweder direkt durch das Sprachenzentrum (z. B. bei den Sprachen Schwedisch, Ungarisch, Japanisch) oder über die ABV-Koordination im Bereich der Fachnahen Zusatzqualifikationen (z. B. bei den Sprachen Latein, Griechisch, Katalanisch).

Vorlesungsverzeichnis
osa_logo_RGB_182x107