Anrechnungsempfehlungen
Gleichwertige Leistungen/Kompetenzen, die an einer Hochschule im In- oder Ausland erbracht wurden, werden angerechnet, soweit keine wesentlichen Unterschiede entgegenstehen. (§ 7 RSPO)
Anlässe für die Anerkennung können sein:
- Wechsel der Hochschule
- Wechsel des Studienfachs
- Internationale Mobilität
Die Empfehlungen zu den Anrechnungen stellen die jeweiligen Bachelor- oder Masterbeauftragten Ihres Instituts aus. Die Anrechnungsempfehlung reichen Sie bitte beim Prüfungsbüro ein, damit der Prüfungsausschuss über die Empfehlung entscheiden kann. Bei positiver Anrechnung wird die angerechnete Leistung im Noten-Punkte-Konto eingetragen.
Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Module anerkannt werden. Eine Anerkennung von Teilleistungen ist nicht möglich. Sollten Ihnen Teilleistungen als Anrechnungsempfehlung bescheinigt werden, so müssen erst die restlichen Leistungen innerhalb des Moduls erbracht werden, um Ihnen alles als Modul anzurechnen.
Eine Anrechnung ist verbindlich und kann später nicht zurückgenommen werden. Dies bedeutet, dass bereits anerkannte Module später z.B. durch die Teilnahme an einer Prüfung nicht überschrieben werden können. Genauso können bereits abgeschlossene Module nicht durch eine Anrechnung ersetzt werden, um z.B. eine Notenverbesserung herbei zu führen.
Bei Anrechnungen im Studienbereich ABV wenden Sie sich bitte an die ABV-Koordination.