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Aufbewahrungsfristen von Prüfungsunterlagen

Abschlussdokumente

(Urkunde, Zeugnis, Transkript, Diploma Supplement)

50 Jahre
BA- oder MA-Abschlussarbeiten

3,5 Jahre

Sonstige Prüfungsunterlagen
(Klausuren, Hausarbeiten, Protokolle mdl. Prüfungen usw.)

1,5 Jahre

Sonstige Unterlagen aus der Prüfungsverwaltung
(Anrechnungsempfehlungen, weitere Anträge usw.)

1,5 Jahre

Fristbeginn ist die Beendigung des Studiums (i.d.R. das Datum der Aushändigung / Zustellung der Abschlussdokumente). Bei Studierenden die das Studium abgebrochen haben, beginnt die Frist mit dem Datum der Exmatrikulation.

Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen werden Ihre Prüfungsunterlagen datenschutzkonform vernichtet.