Aufbewahrungsfristen von Prüfungsunterlagen
Abschlussdokumente (Urkunde, Zeugnis, Transkript, Diploma Supplement) |
50 Jahre |
BA- oder MA-Abschlussarbeiten |
3,5 Jahre |
Sonstige Prüfungsunterlagen |
1,5 Jahre |
Sonstige Unterlagen aus der Prüfungsverwaltung |
1,5 Jahre |
Fristbeginn ist die Beendigung des Studiums (i.d.R. das Datum der Aushändigung / Zustellung der Abschlussdokumente). Bei Studierenden die das Studium abgebrochen haben, beginnt die Frist mit dem Datum der Exmatrikulation.
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen werden Ihre Prüfungsunterlagen datenschutzkonform vernichtet.