Neue Studien- und Prüfungsordnung Neogräzistik
News vom 14.02.2022
Zum Wintersemester 2022/2023 erfolgen alle Neuimmatrikulationen für das Studienangebot der Neogräzistik in den Bachelorstudiengängen in die neue Studien- und Prüfungsordnung (die sog. e-Ordnung, FU-Mitteilungen 2/2022 vom 21.01.2022). Diese Änderung ist aufgrund der B.A.-Reform entstanden, für die sich der Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften gemeinsam mit den Studierenden eingesetzt hat. Sie führt zur Flexibilisierung und Harmonisierung der Studien- und Organisationsabläufe und ermöglicht eine bessere Kombinierbarkeit von Modulen des eigenen Studiengangs und solcher aus anderen Fächern.
Sie können sich mit der neuen Studien- und Prüfungsordnung auf unserer Homepage vertraut machen:
Kernfach im Kombi-Bachelor
- Neogräzistik als 90-LP-Kernfach (mit sprachlichen Vorkenntnissen auf dem Niveau B1 GER)
- Neogräzistik als 90-LP-Kernfach (mit sprachlichen Vorkenntnissen auf dem Niveau B2 GER)
60-LP-Modulangebot im Rahmen anderer Studiengänge
- 60-LP-Modulangebot Neugriechische Sprache und Kultur (ohne sprachliche Vorkenntnisse)
- 60-LP-Modulangebot Neogräzistik (mit sprachlichen Vorkenntnissen auf dem Niveau B1 GER)
- 60-LP-Modulangebot Neogräzistik (mit sprachlichen Vorkenntnissen auf dem Niveau B2 GER)
30-LP-Modulangebot im Rahmen anderer Studiengänge
- 30-LP-Modulangebot Neogräzistik (mit sprachlichen Vorkenntnissen auf dem Niveau B1 GER)
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30-LP-Modulangebot Neogräzistik (mit sprachlichen Vorkenntnissen auf dem Niveau B2 GER)
Informationen für Bachelorstudierende nach der auslaufenden Ordnung
Wurden Sie bereits vor 2022 im Bachelorstudiengang Neogräzistik bzw. für ein Modulangebot der Professur Neogräzistik registriert (z.B. nach der auslaufenden Studien- und Prüfungsordnung vom 13. Juni 2018 (FU-Mitteilungen 26/2018)), so haben Sie die Möglichkeit in die neue e-Ordnung zu wechseln, das Bachelorstudium fortzusetzen und die Leistungen gemäß der aktuellen SPO vom 21.01.2022 (FU-Mitteilungen 2/2022) zu erbringen. Für den Wechsel ist ein Antrag auf Studiengangversionswechsel zu stellen und eine Anrechnungsempfehlung der nach der auslaufenden SPO erbrachten Studienleistungen einzureichen. Die Anrechnungsempfehlung stellt Prof. Dr. Miltos Pechlivanos aus.
Reichen Sie bitte den Antrag auf Studiengangversionswechsel sowie die Anrechnungsempfehlung beim zuständigen Prüfungsbüro ein, damit der Prüfungsausschuss über die Empfehlung entscheiden kann. Bei positiver Entscheidung werden die Leistungen durch die Mitarbeiter*innen des Prüfungsbüros im Campus Management eingetragen bzw. übernommen. Eine Anrechnung ist verbindlich und kann später nicht zurückgenommen werden.
Der Wechsel in die neue Ordnung erfolgt immer zu Beginn des kommenden Semesters. Die Antragsstellung ist jederzeit schnell und leicht möglich. Über die Vorteile eines Versionswechsels der Studien- und Prüfungsordnung berät Sie gern der Studiengangsfachberater, Prof. Dr. Miltos Pechlivanos.
Die Möglichkeit des Studienabschlusses auf der Grundlage der auslaufenden Studien- und Prüfungsordnung vom 13. Juni 2018 (FU-Mitteilungen 26/2018) wird bis zum Ende des Sommersemesters 2025 gewährleistet.