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Allgemeines zum Masterstudium im Fach Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft

Der forschungsorientierte Masterstudiengang »Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft« vertieft und erweitert die in philologischen Studiengängen (vorwiegend Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft, Anglistik/Amerikanistik, Germanistik, Klassische Philologie, Romanistik, Slawistik) erworbenen grundlegenden Fachkenntnisse.

Der Studiengang befasst sich mit Geschichte und Poetik der europäischen Literaturen seit der frühen Neuzeit (einschließlich deren antiker Grundlagen) und der außereuropäischen Literaturen in Sprachen europäischer Herkunft.

Die Lehrinhalte umfassen sowohl systematisch poetologische und ästhetische Aspekte (Textstrukturen, poetische/rhetorische Verfahren, literarische Kommunikation als ästhetische Erfahrung) als auch historisch-evolutionäre Aspekte (Literatur-/Kulturepochen, Gattungsgeschichte, Stilgeschichte).

Literatur wird dabei im historischen Zusammenhang und im Vergleich mit anderen Künsten und Medien sowie in ihren Beziehungen zu wissensgeschichtlichen Prozessen verstanden. Aspekte der literaturwissenschaftlichen Forschungsgeschichte bilden einen weiteren Schwerpunkt des Studiengangs.

Zielsetzung und Profil

Die Studierenden lernen, methodologische und terminologische Positionen der Literaturwissenschaft in ihrer historischen Entwicklung zu verstehen und in ihren theoretischen Differenzen zu definieren. Das bildet die Grundlage für ein kritisches Verständnis des aktuellen Forschungstands in literaturwissenschaftlichen Spezialbereichen.

Zulassungsvoraussetzungen und Fremdsprachenkenntnisse

Für den Zugang zum Master-Studiengang müssen Bewerber:innen die folgenden Voraussetzungen nachweisen:

  • Bachelorabschluss mit einem literaturwissenschaftlichen Anteil von mindestens 60 LP oder gleichwertiger anderer Hochschulabschluss,
  • Sprachnachweis in Englisch (Niveau B2 GER)
  • Nachweis einer zweiten Fremdsprache (Niveau B2 GER)

Hinweis: Das Sprachniveau B2 GER entspricht ca. 6 konsekutiven Schuljahren. Nachweise über Fremdsprachenkenntnisse können in Form von Schul-, Hochschul- oder Sprachschulzeugnissen erbracht werden. In Grenzfällen entscheidet die Auswahlkommission des Instituts über deren Gleichwertigkeit.

Der Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt.

Bewerber:innen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, und die ihren Studienabschluss an einer ausländischen Universität oder gleichgestellten Einrichtung erworben haben, müssen den Nachweis der vollen sprachlichen Studierfähigkeit für den Hochschulzugang (DSH) oder eines gleichwertigen Kenntnisstandes gemäß der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber:innen an der Freien Universität Berlin erbringen.

Das zur Bewerbung erforderliche Online-Formular ist spätestens zu Beginn des Bewerbungszeitraums (15.4. - 15.08. jeden Jahres) verfügbar. Darin finden Sie alle nötigen Informationen (Anschrift, einzureichende Unterlagen usw.). Ein Motivationsschreiben ist nicht erforderlich.

Bei Fragen zur Zulassung wenden Sie sich an Dr. David Wachter (beratungavl@zedat.fu-berlin.de)

Studien- und Prüfungsordnung sowie Zugangssatzung

Die Studien- und Prüfungsordnung finden Sie hier:

AVL-MA-Studienordnung ab WS 12/13

AVL-MA-Studienordnung ab WS 23/24

Zugangssatzung

Koordinator*innen für AVL-Masterstudierende

Prof. Dr. Michael Auer (Sprechstunde)

Dr. David Wachter (Sprechstunde)

Weitere allgemeine Informationen zum MA-Studium

Für AVL-Master-Studierende werden im Semester mehrere Veranstaltungen angeboten.

Wenn Sie darüber informiert werden möchten, können Sie sich für den Master-Verteiler anmelden (per Mail an Cornelia.Colsman@fu-berlin.de)

Informationen zum Masterstudiengang AVL

Allgemein zum Studium an der FU

Studienberatung und Info-Service der FU