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Studienfachberatung der Deutschen Philologie

HINWEIS: Vom 20.12. bis zum 05.01.2025 ist das Büro der Studienfachberatung nicht besetzt. Es finden während dieser Zeit keine Sprechstunden statt, und auch E-Mails können nicht beantwortet werden. Wenn Sie also Fragen oder Anliegen haben, die unbedingt noch 2024 geklärt werden müssen, stellen Sie bitte sicher, dass Sie vor dem 20.12. in eine unserer Sprechstunden kommen.

Wir bieten regelmäßig Sprechstunden an: Diese finden in der Regel in Präsenz statt, in Raum JK 31/111. Für alle Sprechstunden melden Sie sich bitte an: Anmeldung Studienfachberatung. Sollten Sie verhindert sein, informieren Sie bitte die Beraterin und tragen sich aus der Liste wieder aus. 

Wenn Sie in der Liste keinen freien Platz finden, können Sie in dringenden Fällen auch ohne Termin kommen, mit etwas Wartezeit und Geduld.

Für die Sprechstunden bringen SIe bitte alle relevanten Originaldokumente mit (Scheine, Transkripte, Learning Agreements etc.).

Wenn Sie sich nicht in Berlin aufhalten oder aufgrund von Krankheit oder Berufstätigkeit verhindert sind, können Sie einen Beratungstermin über Webex oder ggf. per Telefon vereinbaren; die Details erfragen Sie bitte per Mail.

WICHTIG: Anfragen per Mail können nur in Ausnahmefällen beantwortet werden.

Zuständigkeiten

Allgemeine Hinweise

Einstufung in ein höheres Fachsemester

Anerkennung von Studienleistungen der alten Bachelor-Studienordnungen oder von Teilmodulen

Anerkennung von Studienleistungen anderer deutscher Universitäten/ Wechsel an die Freie Universität

Beratung und Bescheinigung über die Anrechenbarkeit von Studienleistungen im Rahmen von Auslandsaufenthalten / Learning Agreements

Anerkennung und Anrechnung von Studienleistungen aus dem Ausland

Bescheinigungen über die Gleichwertigkeit ausländischer Studienabschlüsse

Studienprognose für die Ausländerbehörde oder für Studienkredite/ Bescheinigung über Einhalten der Regelstudienzeit ("Formblatt 5") für das BAföG-Amt

FAQ

Sprechzeiten, Sekretariat, Kontakt


Zuständigkeiten

Die Studienfachberatung der Deutschen Philologie ist zuständig für:

  • Informationen über alle Studiengänge der Deutschen Philologie.
  • Einstufung in ein höheres Fachsemester.
  • Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland, von anderen Universitäten oder aus anderen Studiengängen in Bachelorstudiengängen sowie im Masterstudiengang Deutschsprachige Literatur. Wir sind ebenfalls zuständig für die Anerkennung von einzelnen Studienleistungen in der Deutschen Philologie für den BA-Studiengang Grundschulpädagogik (insbesondere: Grundlagenmodule Linguistik und Neuere Deutsche Literatur).
  • Die Anerkennung folgender Studienleistungen erfolgt durch die Professur für Fachdidaktik: Studienleistungen auf dem Gebiet der Fachdidaktik in Bachelorstudiengängen sowie alle Studienleistungen in den Lehramtsmasterstudiengängen.
  • Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse.
  • Bescheinigungen über die Studiendauer und Studienleistungen für die Ausländerbehörde oder das BAföG-Amt ("Formblatt 5")

Allgemeine Hinweise

  • Nur Studierende, die an der Freien Universität immatrikuliert sind, sind dazu berechtigt, Leistungsnachweise zu erwerben.
  • Verbindliche Auskünfte zu Fachsemestereinstufungen und Anerkennungen können nur schriftlich oder im Rahmen der Sprechstunde (nicht aber telefonisch) gegeben werden.
  • Wenn Sie Studienleistungen anrechnen lassen wollen - auch an der Freien Universität erbrachte -, bringen Sie bitte immer Nachweise in Papierform mit: Wir können die Leistungen der Studierenden im Campus Management nicht einsehen.
  • Mit generellen Fragen zur Bewerbung und Zulassung wenden Sie sich bitte an die Bereiche der Zentralen Universitätsverwaltung.

Einstufung in ein höheres Fachsemester

  • Wenn Sie bereits an der Freien Universität immatrikuliert sind und einen Fachwechsel vornehmen wollen oder wenn Sie bereits an einer anderen Universität ein Fach der Deutschen Philologie studiert haben und an die Freie Universität wechseln wollen, können Sie sich für ein höheres Fachsemester bewerben. Wir beraten Sie dazu.
  • Für die Bewerbung bzw. die Immatrikulation an der Freien Universität benötigen Sie dann eine formelle Einstufung, die Sie bei uns erhalten können. Dazu kommen Sie bitte in die Sprechstunde und bringen alle Leistungsnachweise mit.
  • Die Einstufung bedeutet noch KEINE Anerkennung: Die an anderen Hochschulen erbrachten Leistungen mit Noten und Leistungspunkten werden erst dann anerkannt und angerechnet, wenn Sie an der Freien Universität immatrikuliert sind.

Anerkennung von Studienleistungen der alten Bachelor-Studienordnungen oder von Teilmodulen

  • Für alle Anerkennungsprozesse benötigen wir schriftliche Nachweise. Grundsätzlich können nur vollständige Module anerkannt werden, daher bringen Sie bitte immer auch den aktuellen Ausdruck mit dem Nachweis Ihrer Leistungen aus dem Campus Management mit.

Anerkennung und Anrechnung von Studienleistungen von anderen deutschen Universitäten beim Wechsel an die Freie Universität

Die Anerkennung von bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen ist nur möglich, wenn Sie bereits an der Freien Universität Berlin immatrikuliert sind. Für die Anerkennung von Studienleistungen anderer Universitäten benötigen wir folgende Unterlagen:

 Beratung und Bescheinigung über die Anrechenbarkeit von Studienleistungen im Rahmen von Auslandsaufenthalten / Learning Agreements

  •  Bevor Sie einen Studienaufenthalt im Ausland beginnen, benötigen Sie Auskünfte sowie Bescheinigungen über die Anrechenbarkeit von Studienleistungen: Diese Informationen erhalten Sie für die meisten Studiengänge der Deutschen Philologie (BA Deutsche Philologie, MA Deutschsprachige Literatur) in der Studienfachberatung.
  • Hilfreich ist es, wenn Sie die für Sie gültige Studienordnung der Freien Universität lesen und Überlegungen anstellen, für welches unserer Module die von Ihnen vorgeschlagenen Lehrveranstaltungen als Äquivalent gelten können.
  •  Ausnahmen: Masterstudiengang Deutsch als Fremdsprache (Ansprechpartner: Francesco Manelli), Bachelorstudiengang Sprache und Gesellschaft (Ansprechpartner: Prof. Dr. Matthias Hüning), Lehramtsmasterstudiengänge (Ansprechpartner: DSE bzw. Prof. Irene Pieper, Fachdidaktik Deutsch).

Anerkennung/ Anrechnung von Studienleistungen aus dem Ausland

Für die Anerkennung Ihrer Studienleistungen werden folgende Dokumente benötigt:

  • Studierendenausweis oder Semesterbescheinigung der Freien Universität
  • Transcript of Records und/oder Leistungsscheine (Originaldokumente!)
  • Modul- bzw. Kursbeschreibungen (d.h.: Dokumente, aus denen Inhalte und Qualifikationsziele der anzuerkennenden Lehrveranstaltungen ersichtlich werden); ggf. Hausarbeiten etc.
  • ERASMUS+-Studierende: Learning Agreement (vollständiges Originaldokument!)
  • Erläuterung des Notensystems der ausländischen Universität
  • bei Dokumenten, die in anderen Sprachen als Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch erstellt wurden: Beglaubigte englische oder deutsche Übersetzung

Bescheinigungen über die Gleichwertigkeit ausländischer Studienabschlüsse

Wenn Sie in einem Fach der Deutschen Philologie promovieren wollen und an einer Hochschule im europäischen oder außereuropäischen Ausland Ihren Abschluss erworben haben, benötigen Sie eine Bescheinigung über die Gleichwertigkeit des Abschlusses. Dazu benötigen wir folgende Dokumente:

  • Abschlussurkunden (Bachelor- und Masterurkunden; Originaldokumente oder beglaubigte Kopien)
  • Transkripte mit allen Studienleistungen für Bachelor- UND Masterstudium (Originaldokumente oder beglaubigte Kopien)
  • ggf. Erläuterungen des Studiengangs/ der Studiengänge
  • bei Dokumenten, die in anderen Sprachen als Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch erstellt wurden: Beglaubigte englische oder deutsche Übersetzung

Studienprognose für die Ausländerbehörde oder für Studienkredite/ Bescheinigung über Einhalten der Regelstudienzeit ("Formblatt 5") für das BAföG-Amt/

  • Für Prognosen oder Bescheinigungen zur voraussichtlichen Studiendauer benötigen wir Ihren aktuellen Leistungsstand: Ein Ausdruck aus dem Campus Management genügt in der Regel.
  • Bei Promovierenden benötigen wir zusätzlich eine schriftliche Stellungnahme des Betreuers oder der Betreuerin über die voraussichtliche Dauer der Arbeit an der Dissertation.
  • Den Vordruck für das Formblatt für BaFöG-Empfänger erhalten Sie beim Studierendenwerk; bringen Sie das Formular bitte in die Sprechstunde mit.

Ansprechpartner, Sprechzeiten, Sekretariat

Wenn Ihre Studienleistungen zur Anrechnung empfohlen werden, können Sie die Bescheinigung entweder gleich mitnehmen, später abholen, oder aber sie wird per Mail direkt ans Prüfungsbüro geschickt (dazu benötigen wir Scans Ihrer Originaldokumente).

Wenn Sie die Sprechstunden nutzen wollen, tragen Sie sich bitte in diese Liste ein: Anmeldung Studienfachberatung. Gibt es keine freien Plätze, so können Sie in dringenden Angelegenheiten auch ohne Termin kommen, wenn Sie Geduld und etwas Zeit mitbringen.

Kontakt

Adresse: Habelschwerdter Allee 45, 14195 Berlin — Raum JK 31/111

E-Mail: beratung@germanistik.fu-berlin.de

Telefon: (030) 838-54019 (nur nach Vereinbarung)

Ansprechpartner/Zuständigkeiten: Prof. Dr. Cornelia Ortlieb, Dr. Susanne Scharnowski, Dr. Muriel Ernestus

Sekretariat: Frau Rebecca David, Raum JK 31/105, Sprechzeiten: Mo. 09:00 - 14:30 Uhr und Di - Do 9:00 - 15:00 Uhr im Büro, Fr. 9 - 14:00 Uhr im Home Office per Mail oder Telefon  (institut@germanistik.fu-berlin.de)