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3) Kann ich mir außeruniversitäre Tätigkeiten im Bereich DaZ (z.B. BAMF-Lizenz, Sprint-Förderunterricht) für den DaZ/Sprachbildungs-Anteil im MA-Modul "Lernforschungsprojekt" anerkennen lassen?

DaZ-Lehrerfahrungen im Umfang von mindestens 40 Stunden, die Sie in außeruniversitären Projekten und Einrichtungen gesammelt haben, können Ihnen bei entsprechendem Nachweis als Praktikum (SB/DaZ) anerkannt werden.

Die Seminare müssen vollständig absolviert werden, sofern Sie für Ihre DaZ-Lehrerfahrungen keine theoretisch fundierte Ausbildung nachweisen können.

Wenn Sie eine solche Ausbildung nachweisen können, prüfen Sie bitte die Qualifikationsziele und Inhalte des DaZ/Sprachbildungs-Anteils im MA-Modul „Lernforschungsprojekt“. Listen Sie zunächst die von Ihnen erworbenen Qualifikationsziele und Inhalte tabellarisch auf. Legen Sie der Anerkennungsbeauftragten für den Bereich DaZ/Sprachbildung in der Sprechstunde anhand der Tabelle sowie mit den entsprechenden Nachweisen dar, wie diese Qualifikationsziele und Inhalte durch Ihre bereits absolvierte Ausbildung abgedeckt sind. Anhand Ihrer Darlegungen wird entschieden, ob und ggf. welche DaZ/Sprachbildungs-Anteile Ihnen erlassen werden können.

Bitte bringen Sie neben der tabellarischen Aufstellung der bereits abgedeckten Qualifikationsziele/Inhalte und den schriftlichen Qualifikationsnachweisen auch den mit Ihren persönlichen Angaben vorausgefüllten Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen mit in die Sprechstunde.

Bitte beachten Sie die Antragsfrist vom Praktikumsbüro der DSE: Anrechnungen können nur bis zum 30.04. vor dem Praxissemester vorgenommen werden!

Schlagwörter

  • Anerkennung
  • BAMF
  • Lehrtätigkeit
  • Master
  • Unterrichtserfahrung