Was muss ich über die Prüfungen am Institut wissen?
Art, Umfang und andere wichtige Modalitäten aller Prüfungen sind in der Studien- und Prüfungsordnung festgelegt. Eine Übersicht aller Studiengänge unseres Fachbereichs und die jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen zum Download finden Sie hier für Bachelorstudiengänge und hier für Masterstudiengänge. Diese sollten Sie unbedingt sorgfältig lesen, wenn Sie sich für einen Studiengang an unserem Institut entscheiden.
- Bindende/nicht bindende Prüfungstermine
- Prüfungsform Klausur
- Prüfungsform Hausarbeit
- Was sind konsekutive/nicht-konsekutive Module?
- Wer ist für Probleme mit dem Campusmanagement zuständig?
- Welche Dozenten sind prüfungsberechtigt?
1. Bindende/nicht bindende Prüfungstermine
An unserem Fachbereich sind alle Prüfungstermine nicht bindend. Das bedeutet, dass ein Nichtantritt zur Prüfung ohne Konsequenzen bleibt.
Erscheinen Studierende nicht zum Klausurtermin, gilt die Prüfung als ›nicht angetreten‹ und wird dementsprechend nicht bewertet.
Wenn der erste Prüfungstermin nicht wahrgenommen wurde, können Studierende zum Wiederholungstermin erscheinen. Wird diese Prüfung (in diesem Fall: 1. Prüfungsversuch) nicht bestanden, wird im folgenden Semester ein dritter Prüfungstermin angeboten. Die Studierenden können in diesem Fall ihren 2. Prüfungsversuch erst in einem späteren Semester antreten.
Für die Prüfungsform 'Hausarbeit' gilt seit dem Sommersemester 2016: Die Vereinbarung eines Themas für eine Hausarbeit wird nicht als Prüfungsantritt gesehen; das Nichtabgeben einer Hausarbeit führt deshalb nicht zu einer 'nicht bestandenen Prüfungsleistung‘.
Es liegt somit in der Verantwortung der Lehrenden und Studierenden, beiderseits verbindliche Absprachen zu treffen. Welche Abgabefrist für Ihre Hausarbeit gilt, können Sie der nebenstehenden Linkliste unter "Prüfungsfristen" entnehmen. Bei der Abgabe ist das aktuelle Formular zur Eigenständigkeit unterschrieben mit einzureichen.
4. Was sind konsekutive/nicht-konsekutive Module?
Ein konsekutives Modul setzt grundsätzlich den erfolgreichen Abschluss der je vorausgehenden Studienphase voraus. Um beispielsweise das Aufbaumodul Neuere deutsche Literatur zu belegen, müssen Sie das Basismodul Neuere Deutsche Literatur bestanden und abgeschlossen haben.
Nicht-konsekutive Module können demnach gewählt und belegt werden, ohne dass ein anderes bestimmtes Modul zuvor absolviert worden sein muss.
5. Wer ist für Probleme mit dem Campusmanagement zuständig?
Für das Eintragen der Noten sind die Dozenten zuständig – die generelle Verwaltung des Campusmanagements geschieht im Prüfungsbüro.
6. Welche Dozent*innen sind prüfungsberechtigt?
Eine Liste der prüfungsberechtigten Dozent*innen findet sich hier.