Studienverlaufsplan
Studienverlaufsplan
Inhaltsübersicht
- Hauptfach
- Allgemeiner Teil
- Besonderer Teil
- Grundstudium
- Hauptstudium
- Nebenfach
- Besonderer Teil
- Grundstudium
- Hauptstudium
Abschlußziel Magisterprüfung als l. oder 2. Hauptfach
(FBR-Beschluß vom 04.07.95)
I. Allgemeiner Teil
1. Sprachtest
a) Ein obligatorischer Sprachtest vor Studienbeginn stellt fest, ob die Studienbewerberin/der Studienbewerber über eine ausreichende Beherrschung der englischen Sprache verfügt.
b) Wo dies nicht in vollem Umfang gegeben ist, ist eine befristete Zulassung für höchstens vier Semester möglich (Nachholsemester), während derer durch zusätzliche Semesterwochenstunden (SWS) die Defizite (mit Leistungsnachweisen) ausgeglichen werden können.
c) Durch diese zusätzlichen SWS verschiebt sich ggf. der Besuch der sprachpraktischen, nicht aber der der fachwissenschaftlichen Lehrveranstaltungen (LV) des folgenden Studienverlaufsplans.
2. Die weitere Fremdsprache
Zusätzliche SWS müssen ggf. auch zur Erlernung der für das Fach unerläßlichen weiteren Fremdsprache (Latein oder Französisch) aufgewendet werden.
3. Teilzeitstudierende
Für Teilzeitstudierende, d. h. Studentinnen und Studenten, die ihr Studium neben einer beruflichen Tätigkeit oder neben einer gleichartigen zeitlichen Belastung durchführen und als Teilzeitstudierende immatrikuliert sind, gilt die doppelte Studiendauer (ein Semester Teilzeitstudium entspricht einem halben Fachsemester bei der Berechnung der Regelstudienzeit). Für diese Gruppe gilt in besonderem Maße die Notwendigkeit, die individuelle Studienberatung des Instituts für Englische Philologie wahrzunehmen.
4. LV-Typen
a) Das Studium gliedert sich in Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen (mit oder ohne Leistungsnachweise), in empfohlene LV und in Wahlveranstaltungen (Dispositionsstunden).
b) Die Zahl der Wahlveranstaltungen im Grundstudium (GS) erhöht sich, wenn Prüfungsleistungen durch den Zwischenprüfungsausschuß erlassen werden (z.B. sprachpraktische LV bei Studierenden, deren Muttersprache Englisch ist). Sie verringert sich, wenn aufgrund der Ergebnisse des Sprachtests in der Sprachpraxis mehr als 12 SWS erforderlich sind oder wenn Prüfungsleistungen wegen Nichtbestehens wiederholt werden müssen.
5. Auslandsstudium
Auf die dringende Empfehlung, ein Studium/einen Aufenthalt im englischsprachigen Ausland rechtzeitig einzuplanen, wird ausdrücklich hingewiesen. Über Möglichkeiten und Angebote (z. B. Stipendien), den geeigneten Zeitpunkt (Einbau in das Regelstudium) u. a. unterrichten Informationsveranstaltungen bzw. die für den Auslandsaufenthalt zuständigen Mitglieder des Lehrkörpers.
6. Flexibilität
a) Dieser Plan soll den Studierenden in den beiden Studienphasen Grundstudium und Hauptstudium als Anhaltspunkt für eine sinnvolle zeitliche Abfolge des Besuchs der LV dienen, besonders wo diese aufeinander aufbauen.
b) In jedem Semester sollten jeweils LV aus den drei Teilgebieten Sprachpraxis, Sprachwissenschaft und Literaturwissenschaft besucht werden. Als Richtwert wird empfohlen, u. a. um ausreichend Vorbereitungszeit für die LV zu gewährleisten, nicht mehr als 10 SWS pro Semester und Hauptfach zu belegen.
c) Abweichungen von dem hier empfohlenen Verlauf sind möglich. Ob sich die Reihenfolge einhalten läßt, hängt von mehreren Faktoren ab und kann beeinträchtigt werden z. B. durch Krankheit, Kollisionen mit anderen Pflicht-LV, besonders in anderen Studienfächern, den Zusammenfall von Klausur- oder Prüfungsterminen, die Notwendigkeit, Prüfungsleistungen wegen Nichtbestehens zu wiederholen,das jeweilige Studienangebot.
d) In diesem Zusammenhang muß darauf hingewiesen werden, daß der Wechsel vom Magister- zum Lehramtsabschluß und umgekehrt durch die vergleichbare Struktur innerhalb des GS möglich ist, im weiteren Verlauf des Studiums aber immer schwieriger wird.
7. Anwesenheitspflicht
In der Studienordnunq wird ausdrücklich regelmäßige Teilnahme an den mit Leistungsnachweis (LN) abzuschließenden LV verlangt. Es dürfen in einem Semester nicht mehr als 15 %, d. h. in der Regel höchstens zwei Sitzungen einer LV im SS, drei Sitzungen im WS versäumt werden.
Der Besuch von LV, die nicht mit einem LN abzuschließen sind, wird durch Eintragung in das Studienbuch nachgewiesen. Diese Eintragungen sind auf Wunsch von den Dozentinnen bzw. Dozenten zu testieren.
8. Studieninhalte
Die LV-Themen sollten aus dem Studienangebot so ausgewählt werden, daß in der Sprachwissenschaft sowohl die Struktur und Geschichte des Englischen (einschließlich seiner Varietäten) als auch verschiedene Bereiche der Sprachwissenschaft und in der Literaturwissenschaft verschiedene literarische Gattungen und Epochen vertreten sind und die Kernbereiche des Anglistikstudiums berücksichtigt werden. Andererseits kann es auch sinnvoll sein, das Thema des ausgewählten Seminars mit dem der besuchten Vorlesung zu verbinden.
II. Besonderer Teil
Anmerkungen:
- Die sprachpraktischen Übungen des Grundstudiums dienen der Vorbereitung auf die sprachpraktischen Zwischenprüfungsleistungen (Sprachprüfungen).
- Ein möglichst früher Besuch der Hauptseminare mit Erbringen des Leistungsnachweises wird empfohlen.
- Es verbleiben in der Regel 6 Wahlpflicht-SWS im Grund- und 10 Wahlpflicht-SWS im Hauptstudium zur Disposition. Diese sind im folgenden Plan nicht aufgenommen.Sie sollten über das Studium verteilt werden. Im Hauptstudium empfiehlt es sich die letzten beiden Semester dafür vorzusehen.
Abkürzungen zu der folgenden Tabelle:
LN = Leistungsnachweis
P = Prüfung (mit eingeschränkter Wiederholbarkeit, sprachpraktischer Teil der Zwischenprüfung)
T = Testat (von der Dozentin bzw. dem Dozenten durch Unterschrift zu bestätigende Eintragung im Studienbuch oder Teilnahmeschein
Grundstudium
1. Semester
Erste obligatorische Studienfachberatung | Bescheinigung | |
Übung Grammatik | P | 2 SWS |
Übung Phonetik | 3 SWS | |
Übung Einführung in die Sprachwissenschaft (synchron) | LN (1) | 2 SWS |
Übung Einführung in die Literaturwissenschaft | LN (2) | 2 SWS |
2. Semester
Übung Leseverstehen und freier schriftlicher Ausdruck | P | 2 SWS |
Übung Einführung in die Sprachwissenschaft (diachron) | LN (1) | 2 SWS |
Lehrveranstaltung zu einem literaturwissenschaftlichen Thema (vorzugsweise Übung Einführung in die Interpretation) | 2 SWS |
3. Semester
Übung Hörverstehen u. mündlicher Ausdruck oder Übersetzung |
P | 3 SWS (2 SWS) |
Proseminar Sprachwissenschaft oder Literaturwissenschaft | LN | 2 SWS |
Vorlesung Literaturwissenschaft oder Sprachwissenschaft (2) | 2 SWS | |
Übung Landeskunde I | 2 SWS |
4. Semester
Übung Übersetzung oder Hörverstehen u. mündlicher Ausdruck |
P | 2 SWS (3 SWS) |
Proseminar Literaturwissenschaft oder Sprachwissenschaft (2) | LN | 2 SWS |
Vorlesung Sprachwissenschaft oder Literaturwissenschaft (2) | 2 SWS | |
Zweite obligatorische Studienberatung | Bescheinigung |
Hauptstudium
5. Semester
Übung Sprachpraxis | LN | 2 SWS |
Hauptseminar Sprach- oder Literaturwissenschaft (2) | LN | 2 SWS |
Vorlesung Literatur- oder Sprachwissenschaft (2) | 2 SWS | |
Übung Landeskunde II | LN | 2 SWS |
6. Semester
Übung Sprachpraxis | 2 SWS | |
Hauptseminar Literatur- oder Sprachwissenschaft (2) | LN | 2 SWS |
Vorlesung Sprach- oder Literaturwissenschaft (2) | 2 SWS |
7. Semester
Übung Sprachpraxis | 2 SWS | |
Weitere Übung Landeskunde | 2 SWS | |
Weitere Lehrveranstaltung Sprach- oder Literaturwissenschaft (2) | LN (3) | 2 SWS |
8. Semester
Übung Sprachpraxis | 2 SWS | |
Colloquium/Tutorial zur Examensvorbereitung in Sprach- oder Literaturwissenschaft | T | 2 SWS |
Weitere Lehrveranstaltung Sprach- oder Literaturwissenschaft (2) | LN (3) | 2 SWS |
- (1) Die Übung Einführung in die Sprachwissenschaft (synchron) oder die Übung Einführung in die Sprachwissenschaft (diachron) ist mit einem LN abzuschließen.
- (2) Die Entscheidung für eine dieser beiden LV ist z. B. vom Lehrangebot abhängig. Die in einem Semester nicht gewählte Alternative sollte im folgenden Semester wahrgenommen werden.
- (3) Eine weitere LV Sprachwissenschaft oder eine weitere LV Literaturwissenschaft ist mit einem LN abzuschließen.
Abschlußziel Magisterprüfung als 1. oder 2. Nebenfach
(FBR-Beschluß vom 04.07.95)
I. Allgemeiner Teil
1. Sprachtest
- Ein obligatorischer Sprachtest vor Studienbeginn stellt fest, ob die Studienbewerberin/der Studienbewerber über eine ausreichende Beherrschung der englischen Sprache verfügt.
- Wo dies nicht in vollem Umfang gegeben ist, ist eine befristete Zulassung für höchstens vier Semester möglich (Nachholsemester), während derer durch zusätzliche Semesterwochenstunden (SWS) die Defizite (mit Leistungsnachweisen) ausgeglichen werden können.
- Durch diese zusätzlichen SWS verschiebt sich ggf. der Besuch der sprachpraktischen, nicht aber der der fachwissenschaftlichen Lehrveranstaltungen (LV) des folgenden Studienverlaufsplans.
2. Die weitere Fremdsprache
Zusätzliche SWS müssen ggf. auch zur Erlernung der für das Fach unerläßlichen weiteren Fremdsprache (Latein oder Französisch) aufgewendet werden.
3. Teilzeitstudierende
Für Teilzeitstudierende, d. h. Studentinnen und Studenten, die ihr Studium neben einer beruflichen Tätigkeit oder neben einer gleichartigen zeitlichen Belastung durchführen und als Teilzeitstudierende immatrikuliert sind, gilt die doppelte Studiendauer (ein Semester Teilzeitstudium entspricht einem halben Fachsemester bei der Berechnung der Regelstudienzeit). Für diese Gruppe gilt in besonderem Maße die Notwendigkeit, die individuelle Studienberatung des Instituts für Englische Philologie wahrzunehmen.
4. LV-Typen
- Das Studium gliedert sich in Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen (mit oder ohne Leistungsnachweise), in empfohlene LV und in Wahlveranstaltungen (Dispositionsstunden).
- Die Zahl der Wahlveranstaltungen im Grundstudium (GS) erhöht sich, wenn Prüfungsleistungen durch den Zwischenprüfungsausschuß erlassen werden (z.B. sprachpraktische LV bei Studierenden, deren Muttersprache Englisch ist). Sie verringert sich, wenn aufgrund der Ergebnisse des Sprachtests in der Sprachpraxis mehr als 12 SWS erforderlich sind oder wenn Prüfungsleistungen wegen Nichtbestehens wiederholt werden müssen.
5. Auslandsstudium
Auf die dringende Empfehlung, ein Studium/einen Aufenthalt im englischsprachigen Ausland rechtzeitig einzuplanen, wird ausdrücklich hingewiesen. Über Möglichkeiten und Angebote (z. B. Stipendien), den geeigneten Zeitpunkt (Einbau in das Regelstudium) u. a. unterrichten Informationsveranstaltungen bzw. die für den Auslandsaufenthalt zuständigen Mitglieder des Lehrkörpers.
6. Flexibilität
- Dieser Plan soll den Studierenden in den beiden Studienphasen Grundstudium und Hauptstudium als Anhaltspunkt für eine sinnvolle zeitliche Abfolge des Besuchs der LV dienen, besonders wo diese aufeinander aufbauen.
- In jedem Semester sollten jeweils LV aus den drei Teilgebieten Sprachpraxis, Sprachwissenschaft und Literaturwissenschaft besucht werden. Als Richtwert wird empfohlen, u. a. um ausreichend Vorbereitungszeit für die LV zu gewährleisten, nicht mehr als 10 SWS pro Semester und Hauptfach zu belegen.
- Abweichungen von dem hier empfohlenen Verlauf sind möglich. Ob sich die Reihenfolge einhalten läßt, hängt von mehreren Faktoren ab und kann beeinträchtigt werden z. B. durch Krankheit, Kollisionen mit anderen Pflicht-LV, besonders in anderen Studienfächern, den Zusammenfall von Klausur- oder Prüfungsterminen, die Notwendigkeit, Prüfungsleistungen wegen Nichtbestehens zu wiederholen,das jeweilige Studienangebot.
- In diesem Zusammenhang muß darauf hingewiesen werden, daß der Wechsel vom Magister- zum Lehramtsabschluß und umgekehrt durch die vergleichbare Struktur innerhalb des GS möglich ist, im weiteren Verlauf des Studiums aber immer schwieriger wird.
7. Anwesenheitspflicht
In der Studienordnunq wird ausdrücklich regelmäßige Teilnahme an den mit Leistungsnachweis (LN) abzuschließenden LV verlangt. Es dürfen in einem Semester nicht mehr als 15 %, d. h. in der Regel höchstens zwei Sitzungen einer LV im SS, drei Sitzungen im WS versäumt werden.
Der Besuch von LV, die nicht mit einem LN abzuschließen sind, wird durch Eintragung in das Studienbuch nachgewiesen. Diese Eintragungen sind auf Wunsch von den Dozentinnen bzw. Dozenten zu testieren.
8. Studieninhalte
Die LV-Themen sollten aus dem Studienangebot so ausgewählt werden, daß in der Sprachwissenschaft sowohl die Struktur und Geschichte des Englischen (einschließlich seiner Varietäten) als auch verschiedene Bereiche der Sprachwissenschaft und in der Literaturwissenschaft verschiedene literarische Gattungen und Epochen vertreten sind und die Kernbereiche des Anglistikstudiums berücksichtigt werden. Andererseits kann es auch sinnvoll sein, das Thema des ausgewählten Seminars mit dem der besuchten Vorlesung zu verbinden.
II. Besonderer Teil
Anmerkungen:
- Die sprachpraktischen Übungen des Grundstudiums dienen der Vorbereitung auf die sprachpraktischen Zwischenprüfungsleistungen (Sprachprüfungen).
- Ein möglichst früher Besuch der Hauptseminare mit Erbringen des Leistungsnachweises wird empfohlen.
- Es verbleiben in der Regel 6 Wahlpflicht-SWS im Grund- und 10 Wahlpflicht-SWS im Hauptstudium zur Disposition. Diese sind im folgenden Plan nicht aufgenommen.Sie sollten über das Studium verteilt werden. Im Hauptstudium empfiehlt es sich die letzten beiden Semester dafür vorzusehen.
- Abkürzungen zu der folgenden Tabelle:
LN = Leistungsnachweis
P = Prüfung (mit eingeschränkter Wiederholbarkeit, sprachpraktischer Teil der Zwischenprüfung)
T = Testat (von der Dozentin bzw. dem Dozenten durch Unterschrift zu bestätigende Eintragung im Studienbuch oder Teilnahmeschein
Grundstudium
1. Semester
Erste obligatorische Studienfachberatung | Bescheinigung | |
Übung Grammatik | LN | 2 SWS |
Übung Einführung in die Sprachwissenschaft (synchron oder diachron) oder Einführung in die Literaturwissenschaft | LN (1) | 2 SWS |
2. Semester
Übung Phonetik | 3 SWS | |
Übung Einführung in die Literaturwissenschaft oder Einführung in die Sprachwissenschaft (synchron oder diachron) (1) | LN (1) | 2 SWS |
3. Semester
Übung Leseverstehen und freier schriftlicher Ausdruck | P | 2 SWS |
Proseminar Sprachwissenschaft oder Literaturwissenschaft (2) | LN | 2 SWS |
4. Semester
Übung Hörverstehen u. mündlicher Ausdruck oder Übersetzung |
P | 3 SWS (2 SWS) |
Vorlesung Sprachwissenschaft oder Literaturwissenschaft (2) | 2 SWS |
5. Semester
Übung Hörverstehen u. mündlicher Ausdruck oder Übersetzung (2) |
P | 3 SWS (2 SWS) |
Zweite Obligatorische Studienberatung | Bescheinigung |
Hauptstudium
6. Semester
Hauptseminar Literatur- oder Sprachwissenschaft (2) | LN | 2 SWS |
7. Semester
Übung Sprachpraxis | LN | 2 SWS |
Vorlesung Sprach- oder Literaturwissenschaft (2) | 2 SWS |
8. Semester
Colloquium/Tutorial zur Examensvorbereitung in Sprach- oder Literaturwissenschaft (2) | T | 2 SWS |
- (1) Je nachdem welches der beiden Sachgebiete die Studentin/der Student wählt, ist entweder die Übung Einführung in die Sprachwissenschaft (synchron oder diachron) oder Einführung in die Literaturwissenschaft mit einem LN abzuschließen.
- (2) Proseminar, Vorlesung und Colloquium/Tutorial sind im gewählten Sachgebiet (Sprach- oder Literaturwissenschaft) zu belegen.