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FAQs

Studienverlauf

Zwischen der Basisphase und der Aufbauphase gibt es eine Konsekution. Das heißt, Sie belegen erst dann Veranstaltungen der Aufbauphase, wenn das entsprechende Modul in der Basisphase abgeschlossen ist. Zum Beispiel: Ein Seminar des Aufbaumoduls „Theorie und Ästhetik“ wird erst besucht, wenn das Basismodul „Theorie und Ästhetik“ (Studien- und Prüfungsordnung 2011) bzw. das Modul „Grundlagen Theatertheorie“ (SPO 2022) vollständig belegt wurde. In der Praxis kann es durch eine verzögerte Noteneingabe dazu kommen, dass das Basismodul im Campus Management noch nicht abgeschlossen ist; wenn Sie allerdings die nötigen Veranstaltungen belegt und die Prüfungsleistung erbracht haben, können Sie bereits das anschließende Aufbaumodul belegen.

Zugang zum Campus Management-Account einer Veranstaltung haben ausschließlich die unterrichtenden Dozierenden. Sie müssen sich also an diese wenden und um die Eintragung bitten. Bei weiteren Problemen oder Fragen zum Campus Management (An-/Abmeldungen, Leistungen, Notenerfassung, Bedienung der Weboberflächen u.a.) informieren Sie sich bitte auf der Website des Campus Management – oder Sie wenden sich an die Campus Management Hotline des InfoService unter der Rufnummer: 83-877770 oder per Email: cm-hotline@fu-berlin.de

Leistungen, die Sie erbracht haben, die aber aufgrund technischer oder anderer Gründe nicht im Campus Management eingegeben werden konnten, müssen von den Dozierenden der Veranstaltung schriftlich bestätigt werden. Ein solcher Papierschein muss in Kombination mit der komplementären Veranstaltung von den Bachelor-Beauftragten im Rahmen einer Modulbescheinigung anerkannt werden. (Zu einem Modul gehören immer zwei Veranstaltungen, d. h. dass Sie sich z.B. einen Papierschein für ein Seminar der Aufbauphase erst dann anerkennen lassen können, wenn Sie auch die dazugehörige Vorlesung oder Methodenübung bzw. Übung belegt haben).

Das Formblatt für das BAföG-Amt wird von den Bachelor-Beauftragten des Kernfachs ausgefüllt; bitte kommen Sie dazu mit dem Formblatt rechtzeitig in die Sprechstunde (beachten Sie ggf. unregelmäßige Sprechstundenzeiten während der vorlesungsfreien Zeit). In der Theaterwissenschaft ist für die Bestätigung Voraussetzung, dass alle Module der Basis- bzw. Grundlagenphase vollständig abgeschlossen sind und in angemessenem Umfang bereits Leistungspunkte in der Aufbauphase (SPO 2022) bzw. in der Aufbau- und Vertiefungsphase (SPO 2011) erbracht worden sind.

Im Sommersemester 2022 trat die überarbeitete Studien- und Prüfungsordnung für den B.A. Theaterwissenschaft in Kraft. Studierende, die seit dem Wintersemester 2022/23 ihr Studium aufgenommen haben, studieren nach dieser überarbeiteten Studienordnung. Studierende, die vor dem Wintersemester 2022/23 ihr Studium aufgenommen haben und nicht auf eigenen Antrag in die neue Ordnung gewechselt sind, studieren nach der alten Studienordnung. Die Studienordnungen finden Sie hier.

Prüfungen

Die Module der Theaterwissenschaft werden mit je einer Prüfungsleistung abgeschlossen, die benotet wird. Eine Ausnahme bildet die nicht differenziert bewertete Hausarbeit oder mündliche Prüfung im Modul „Grundlagen Theatertheorie“ (SPO 2022). Alle Noten fließen dabei in die Bachelor-Gesamtnote ein. In der Regel besteht die Prüfungsleistung aus einer schriftlichen Hausarbeit im Rahmen des zum Modul gehörigen Seminars.

Für Studierende, die nach der Studien- und Prüfungsordnung 2011 studieren, wird in der Aufbauphase einmalig eine Hausarbeit durch eine mündliche Prüfung ersetzt; Studierende im Kernfach können einmalig in einem Vertiefungsmodul in Absprache mit den Dozierenden statt einer Hausarbeit drei kleinere Arbeiten anfertigen. Studierende, die nach der Studien- und Prüfungsordnung 2022 studieren, absolvieren im Modul „Gegenwartstheater“ der Aufbauphase eine mündliche Prüfung; in den Modulen „Aktuelle Tendenzen des Gegenwartstheaters“, „Theatergeschichte: Formen, Strukturen, Praktiken“, „Theorie und Ästhetik: Begriffe, Diskurse, Kontexte“, „Theater, andere Künste und Medien“ der Aufbauphase besteht jeweils die Möglichkeit einer Hausarbeit oder einer mündlichen Prüfung. Welche Prüfung abgelegt werden kann, entscheiden die jeweiligen Dozierenden.

Eine mündliche Prüfung dauert ca. 20 Minuten und findet in der Regel als Prüfungsgespräch mit dem/der Dozent*in und einem/r Beisitzer*in im Anschluss an die Vorlesungszeit statt. Prüfungsmodalitäten, Termin und Inhalte sind rechtzeitig vorher mit dem/der Dozent*in abzusprechen.

Für Studierende, die nach der SPO 2022 studieren, legen die betreffenden Dozierenden fest, ob die Module „Aktuelle Tendenzen des Gegenwartstheaters“, „Theatergeschichte: Formen, Strukturen, Praktiken“, „Theorie und Ästhetik: Begriffe, Diskurse, Kontexte“, „Theater, andere Künste und Medien“ jeweils mit einer Hausarbeit oder einer mündlichen Prüfung abgeschlossen werden. Studierende, die nach der SPO 2011 studieren, können sich aussuchen, in welchem Modul der Aufbauphase sie eine Hausarbeit durch eine mündliche Prüfung ersetzen. Die Prüfungsleistung ist aber rechtzeitig zu Beginn des Semesters mit den jeweiligen Dozierenden abzusprechen.

Studienabschluss

Das Thema Ihrer Bachelorarbeit finden Sie selbst in Rücksprache mit Ihrer/Ihrem Betreuer*in. Es kann sich aus einem Seminar ergeben, aber auch der Lektüre oder dem Besuch einer Aufführung entspringen oder sich einer Frage widmen, die Sie schon lange umtreibt – in jedem Fall sollten Sie ein Thema wählen, das Sie interessiert und von dem Sie Lust haben, es zum Gegenstand einer eigenen wissenschaftlichen Arbeit zu machen (und das sich auf ca. 25 Seiten sinnvoll behandeln lässt!). Im Gespräch mit Ihrer/Ihrem Betreuer*in sollte eine Fragestellung eingegrenzt, ein Literaturapparat besprochen und vielleicht eine erste Gliederung entworfen werden. Es kann sein, dass sich aus dem Gespräch ebenso wie durch die Arbeit am Thema Änderungen am ursprünglichen Thema ergeben – dies ist vollkommen in Ordnung, so lange es in Absprache mit der/dem Betreuer*in geschieht.

Hilfreiche Informationen rund um die Bachelorarbeit finden sich außerdem auf der Webseite der fsi performativer wissenschaften.

Die Bachelorarbeit wird durch zwei prüfungsberechtigte Dozierende (Professor*innen, Juniorprofessor*innen oder Privatdozent*innen) des Instituts für Theaterwissenschaft betreut, die Sie selbst ansprechen müssen. Idealerweise sind dies Dozierende, die Sie bereits aus Lehrveranstaltungen kennen; Sie können aber auch andere Betreuer*innen ansprechen; hier empfiehlt es sich in der Regel, sich in der Sprechstunde vorzustellen und vorab schon ein kurzes Exposé an die betreffende Person zu schicken, in dem Sie Ihr geplantes Thema skizzieren. Während die/der Erstbetreuer*in vom Institut für Theaterwissenschaft stammen muss, ist es möglich, als Zweitbetreuer*in auch eine/n prüfungsberechtigte/n Gastdozent*in oder Dozent*in eines anderen Instituts zu benennen, wenn dies thematisch sinnvoll ist.

In Ausnahmefällen kann eine/r der Betreuer*innen auch ein/e nicht-prüfungsberechtigte/r, aber promovierte/r Dozent*in des Instituts sein. Dies ist aber ebenfalls mit der entsprechenden Person abzustimmen und diese muss die Prüfungsberechtigung vorab beantragen.

Die Bachelorarbeit muss beim Prüfungsbüro angemeldet werden. Dies geschieht durch das Anmeldeformular, das Sie im Prüfungsbüro erhalten (gerne auch per Email an pruefungsbuero@geisteswissenschaften.fu-berlin.de) und das von beiden Betreuer*innen unterschrieben werden muss. Das Formular reichen Sie im Prüfungsbüro ein, welches es an den Prüfungsausschuss weiterleitet (dieser tagt während der Vorlesungszeit wöchentlich, in der vorlesungsfreien Zeit etwa alle zwei Wochen). Der Prüfungsausschuss bestätigt Ihre Anmeldung schriftlich und teilt Ihnen den Abgabetermin mit – je nach Studienordnung 10 (SPO 2011) oder 12 (SPO 2022) Wochen nach Bestätigung durch den Ausschuss. Spätestens bis zum Abgabetermin reichen Sie dann die Arbeit im Prüfungsbüro ein.

Sie können Ihre Bachelorarbeit jederzeit anmelden. Die Bearbeitung durch den Prüfungsausschuss kann in der vorlesungsfreien Zeit ein wenig länger dauern, in der Regel wird Ihnen die Anmeldung innerhalb etwa einer Woche nach Einreichung im Prüfungsbüro bestätigt.

Ja. Sie müssen nicht auf die Eintragung aller Noten und Teilnahmebestätigungen warten, bevor Sie Ihre Bachelorarbeit anmelden. Da die Arbeit eine studienbegleitende Leistung ist, können Sie sogar nebenher noch letzte Veranstaltungen besuchen und abschließen. Sie sollten jedoch sichergehen, dass Sie sich auf die Bachelorarbeit konzentrieren können und mit der Abgabe auch alle anderen Leistungen von Ihrer Seite aus erbracht sind. Ein Abschlusszeugnis kann Ihnen jedoch erst ausgestellt werden, wenn alle Leistungen im Campus Management vollständig eingetragen sind.

Nein – vorausgesetzt, dass Sie alle verpflichtenden Veranstaltungen Ihres Studiums erfolgreich absolviert und alle Leistungen erbracht haben, ist eine Rückmeldung nicht notwendig; die Bachelorarbeit können Sie auch einreichen, wenn Sie nicht mehr immatrikuliert sind. Wichtig: Sobald Sie exmatrikuliert sind, können Sie sich nicht mehr für Veranstaltungen eintragen. Gehen Sie also sicher, dass Sie alle Veranstaltungen erfolgreich abgeschlossen haben, bevor Sie sich gegen eine Rückmeldung entscheiden.