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Ins Ausland

Zentrale Anlaufstelle für alle Teilnehmer am Erasmus-Programm ist das zentrale ERASMUS+ Outgoing-Büro (Internationale Studierendenmobilität). Dort findet man alle wichtigen Informationen und Formulare.

Die hier zusammengestellten Informationen stellen nur einen Auszug dar.

Bewerbungsfrist:
  • bis zum 31. Januar für Bewerbungen zum darauffolgenden Wintersemester

Bewerbung

Bitte informieren Sie sich über die Partneruniversitäten und das Bewerbungsverfahren an Ihrem Institut. Zu den üblichen Bewerbungsunterlagen gehören:

  1. Ausdruck der Online Bewerbung über das Erasmus-Portal
  2. Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  3. Auflistung aller bisher besuchten Lehrveranstaltungen samt Leistungsnachweisen mit Noten
  4. Tabellarischer Lebenslauf
  5. Motivationsschreiben
    und ggf. (falls es mehr Bewerbungen als Plätze gibt)
  6. Sprachnachweis (Sprachenzentrum) je nach Unterrichtssprache (siehe: Bewerbungsinfo des Outgoing-Office)
  7. evtl. Empfehlungsschreiben eines Dozenten

Darüberhinaus gelten die Bestimmungen des jeweiligen Instituts.

Bitte beachten Sie, dass ein Auslandsaufenthalt (ein oder zwei Semester, Verlängerung auch vor Ort) über das ERASMUS+-Programm einmal pro Studienphase (BA und MA) möglich ist. Wie geht es weiter?
    • Nach Auswahl und Zusage durch das Institut, teilt der Erasmus-Koordinator der Partnerhochschule die Nominierung mit.
      Bei der Auswahl werden u.a. folgende Kriterien berücksichtigt
      - Qualität des Motivationsschreibens
      - Studienleistungen
      - Engagement am Fachbereich
      - Sprachkompetenz
    • Die Partnerhochschule sendet alle wichtigen Informationen direkt an die nominierten Studierenden.
    • Die Studierenden reichen vor dem 1. Juli das Erasmus+ Datenblatt, die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung und ggf. weitere Unterlagen beim zentralen ERASMUS+ Outgoing Büro ein.
    • Die Studierenden erstellen ihr Learning Agreement, in Absprache mit dem zuständigen Erasmus-Koordinator für die Partneruniversität. Er/Sie wird wissen, wer für die Anerkennung der im Ausland geplanten Studienleistungen verantwortlich ist. Der-/Diejenige muss ebenfalls auf dem Learning Agreement abzeichnen. Wenn zu diesem Zeitpunkt noch kein verbindliches Vorlesungsverzeichnis der Gasthochschule verfügbar ist, dann muss man sich an den vorherigen Semestern orientieren. Das Learning Agreement wird vorläufigen Charakter haben und kann dann innerhalb der ersten 4 Wochen des Gaststudiums mit den Änderungsangaben (Seite 4 des Learning Agreements) korrigiert werden.
    • Die Studierenden reichen vor Antritt des Auslandsstudiums das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Learning Agreement beim zentralen ERASMUS-Büro ein, sowie weitere Unterlagen.
    • Anschließend informiert das ERASMUS-Büro die Studierenden per eMail über das weitere Vorgehen zur Gewährung des Mobilitätszuschusses.
Während des Aufenthalts und nach der Rückkehr

Ansprechpartner:

- Der zuständige Erasmuskoordinator für die Partneruniversität (meist ersichtlich auf der Liste der Partneruniversitäten des Instituts):

Partneruniversitäten der Deutschen und Niederländischen Philologie
Partneruniversitäten der Romanisten
Partneruniversitäten der Anglisten
Partneruniversitäten anderer Fachbereiche finden Sie auf den Erasmus-Seiten dort

- Der Erasmus-Koordinator des jeweiligen Instituts. Ersichtlich auf der Erasmus-Seite Ihres Instituts.

- Zentrales Erasmus-Büro der FU:

Internationale Studierendenmobilität - Welcome Services
Studierenden-Service-Center (SSC)
Frau Stefanie Erthner
Iltisstr. 4 (U-Bahnhof Dahlem Dorf)
14195 Berlin
Telefon: +49 (0)30 838-73401
E-Mail: ausland.erasmus@fu-berlin.de

Sprechzeiten
Dienstag 9:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

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