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Informationen für Habilitierende

Die Habilitation dient dem Nachweis der Befähigung, ein wissenschaftliches Fach oder Fachgebiet in Forschung und Lehre selbständig zu vertreten.

  1. Schriftliche Habilitationsleistung in Form einer unveröffentlichten Monographie (Habilitationsschrift) oder:
  • eine Monographie und publizierte Forschungsergebnisse*, die in ihrer Gesamtheit eine Habilitationsschrift gleichwertige Leistungen darstellen, oder:
  • publizierte Forschungsergebnisse*, die in ihrer Gesamtheit eine Habilitationsschrift gleichwertige Leistungen darstellen

  1. Mündliche Habilitationsleistung in Form eines öffentlichen Vortrags sowie der anschließenden wissenschaftlichen Aussprache über den Vortrag.
  2. Nachweis der Lehrtätigkeit im Umfang von 6 Semesterwochenstunden innerhalb von 4 Semestern

*bei Ergebnissen, die in Zusammenarbeit mit anderen Wissenschaftler*innen entstanden sind, sind deren Namen anzugeben; der eigene Anteil an der Arbeit ist darzulegen; den als schriftliche Habilitationsleistungen eingereichten publizierten Forschungsergebnissen ist eine Zusammenfassung voranzustellen.

Sie können jederzeit den Antrag auf Zulassung zum Habilitationsverfahren einreichen. Bitte beachten Sie aber, dass über die Zulassung zum Habilitationsverfahren der Fachbereichsrat entscheidet, der nur in der Vorlesungszeit tagt.

Bitte vereinbaren Sie vor Einreichung der Unterlagen einen Termin beim Prodekan für Forschung.

Der Antrag auf Zulassung zur Habilitation ist an die Dekanin/den Dekan zu richten und mit den folgenden Unterlagen bei Mandy Böttcher einzureichen:

  • Zeugnis und Urkunde der Staats- oder Hochschulprüfung
  • Promotionsurkunde
  • Lebenslauf mit den Angaben über den wissenschaftlichen Werdegang
  • Habilitationsschrift (5 Exemplare)
  • 3 Themenvorschläge mit jeweils kurzen Erläuterungen (die Themen dürfen nicht im Zusammenhang mit der Habilitationsschrift oder der Dissertation stehen)
  • Nachweis der durchgeführten Lehrveranstaltungen
  • Bericht von mind. einer durchgeführten Lehrveranstaltung
  •  Dissertation (1 Exemplar)
  • Publikationsverzeichnis
  • Erklärung über abgeschlossene oder schwebende Habilitationsverfahren
  • Vorschlag von möglichen Mitgliedern für die Habilitationskommission

Nachdem Sie die vollständigen Unterlagen eingereicht haben, entscheidet der Fachbereichsrat über den Zulassungsantrag. Lässt der Fachbereichsrat Sie zum Habilitationsverfahren zu, bestellt er gleichzeitig die Mitglieder der Habilitationskommission.

Der Kommission gehören mindestens 3, höchstens 7 stimmberechtigte Mitglieder (Professor*innen oder habilitierte Mitglieder) an.

Ein/e akademische Mitarbeiter*in, sowie ein/e Student*in wirken beratend mit.

Die Habilitationskommission bestellt in ihrer ersten Sitzung die Gutachter*innen für die Habilitationsschrift. Davon muss mindestens ein/e Gutachter*in Mitglied der Kommission sein und ein/e Gutachter*in nicht der Freien Universität Berlin angehören.
Zusätzlich bestimmt die Kommission ein Mitglied für das didaktische Gutachten, welches die Lehrtätigkeit des/der Habilitand*in beurteilt.

Sie prüft die eingereichten Vorschläge für den wissenschaftlichen Vortrag und soll sie zurückweisen und andere verlangen, wenn die Vorschläge untereinander, mit dem Thema der schriftlichen Habilitationsleistungen oder dem Thema der Dissertation in einem engen Zusammenhang stehen.

In der zweiten Sitzung der Habilitationskommission, entscheidet sie unter Einbeziehung der Gutachten, ob sie dem erweiterten Fachbereichsrat die Annahme oder Ablehnung der Habilitationsschrift empfiehlt.

Empfiehlt die Kommission die Annahme der Habilitationsschrift, so schlägt sie gleichzeitig dem erweiterten Fachbereichsrat eines der drei von dem/der Kandidat*in zur Auswahl eingereichten Themen für den wissenschaftlichen Vortrag vor.
Ferner legt sie dem erweiterten Fachbereichsrat das didaktische Gutachten über die Lehrtätigkeit des/der Habilitand*in vor. Dieses Gutachten wird bei der Entscheidung des erweiterten Fachbereichsrats über die Zuerkennung der Lehrbefähigung berücksichtigt.

Die Gutachten werden mit der Habilitationsschrift für einen Zeitraum von zwei Wochen vor der Entscheidung über die schriftlichen Habilitationsleistungen für die Mitglieder des erweiterten Fachbereichsrats zur Einsichtnahme ausgelegt.

Der erweiterte Fachbereichsrat entscheidet in nichtöffentlicher Sitzung über die Empfehlungen und Vorschläge. Im Falle der Annahme wird das Vortragsthema und der Vortragstermin vom erweiterten Fachbereichsrat festgelegt.

Nachdem die schriftliche Habilitationsleistung vom erweiterten Fachbereichsrat angenommen wurde und dieser das Vortragsthema festgelegt hat, wird Ihnen die Entscheidung des Fachbereichsrats unverzüglich mitgeteilt. In der Regel findet der Vortrag, an den sich eine wissenschaftliche Aussprache anschließt, vierzehn Tage nach der Annahme der schriftlichen Habilitationsleistungen statt.

Der Vortrag, dessen Dauer maximal 45 Minuten beträgt, ist öffentlich. An der anschließenden wissenschaftlichen Aussprache nehmen die Mitglieder des erweiterten Fachbereichsrats und der Habilitationskommission teil. Der/die Dekan*in leitet die Aussprache und kann Fragen aus der Öffentlichkeit zulassen.

Nach der wissenschaftlichen Aussprache berät der erweiterte Fachbereichsrat in nichtöffentlicher Sitzung über die mündlichen Habilitationsleistungen. Die Mitglieder der Habilitationskommission, die dem erweitertem Fachbereichsrat nicht angehören, haben Rede- und Antragsrecht.

Hat der erweiterte Fachbereichsrat sowohl die schriftliche wie die mündlichen Habilitationsleistungen anerkannt, fasst er einen Gesamtbeschluss, mit dem Ihnen die Lehrbefähigung für das Habilitationsfach zuerkannt wird. Sie erhalten anschließend eine Urkunde über die Zuerkennung der Lehrbefähigung.

Zusätzlich zur Lehrbefähigung können Sie die Verleihung der Lehrbefugnis beantragen. Mit Zuerkennung der Lehrbefugnis werden Sie Privatdozent*in unseres Fachbereiches. Damit sind Sie korperatives Mitglied der Freien Universität Berlin und verfügen über Prüfungs- und Wahlrechte, haben aber auch die Verpflichtung zur Titellehre.
In dieser Eigenschaft müssen Sie pro Semester eine Semesterwochenstunde lehren. Die Privatdozent*innen unseres Fachbereichs kommen dieser Verpflichtung normalerweise dadurch nach, dass sie alle zwei Semester eine zweistündige Lehrveranstaltung anbieten.