Anerkennungen
1. Anrechnungen von Veranstaltungen anderer Institute oder Universitäten im In- und Ausland am Peter Szondi-Institut
Informationen zum empfohlenen Verfahren für die Anrechnung externer Lehrveranstaltungen finden Sie hier:
Handreichung-Anerkennung
Nach erfolgreicher Teilnahme an Veranstaltungen anderer Institute oder Universitäten können Sie sich aktive und regelmäßige Teilnahmen sowie Prüfungsleistungen in ihrem AVL-Studium anerkennen lassen. Das Anerkennungsprocedere kann immer dann eingeleitet werden, wenn ein ganzes Modul aus Ihrem AVL-Studium vollständig geworden ist (anerkannt werden nicht einzelne Lehrveranstaltungen, sondern ganze Module). Dieses Verfahren gilt auch für die Anerkennung von AVL-Veranstaltungen, die Sie in einem anderen Modul als dem für die Veranstaltung vorgesehenen Modul anerkennen lassen möchten (siehe 1.2).
Bitte beachten Sie, dass das Einführungsmodul B110 erfolgreich absolviert worden sein muss, damit Module aus der Aufbau- oder Vertiefungsphase (200er oder 300er Module) extern anerkannt werden können.
Anerkennungen können nur dann vorgenommen werden, wenn die externe Veranstaltung inhaltlich mit einem Ihrer offenen AVL-Module kompatibel ist. Die Modulbeschreibungen entnehmen Sie Ihrer jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung. Falls Sie planen, in der externen Veranstaltung eine Prüfungsleistung abzulegen, so sind die Angaben aus der hiesigen Prüfungsordnung für Art und Umfang ihrer Prüfungsleistung verbindlich. Wenn Sie z.B. eine Prüfungsleistung aus einer externen Lehrveranstaltung für das Modul „B 310 Poetik, Ästhetik, Literaturtheorie“ anrechnen lassen möchten, müssen Sie entsprechend der Prüfungsordnung eine benotete schriftliche Leistung (Hausarbeit) im Umfang von ca. 4500 Wörtern erbringen. Diese schriftliche Leistung kann auch aus einem Portfolio – z.B. aus drei benoteten Essays mit einem Gesamtumfang von ca. 4500 Wörtern – bestehen.
Wenn Sie sich nach erfolgreicher Teilnahme eine externe Veranstaltung anrechnen lassen möchten, benötigen wir dafür folgende Dokumente:
- Den Papierschein der jeweiligen Institution, an der Sie die Veranstaltung absolviert haben (keinen Schein des Peter Szondi-Instituts) mit Titel der Veranstaltung (nicht des Moduls!), Unterschrift der:des Dozierenden und Stempel der jeweiligen Institution sowie Ihrem Namen. Wenn Sie eine Prüfungsleistung absolviert haben, müssen außerdem Prüfungsform und Note auf dem Schein vermerkt sein.
- Einen Screenshot oder ein Transcript aus Campus Management, das belegt, dass Sie alle übrigen Modulkomponenten erfolgreich abgeschlossen haben, da wir Ihnen nur Anerkennungsempfehlungen für komplette Module ausstellen können.
- Den ausgefüllten Antrag auf Anerkennungsempfehlung, in dem vermerkt ist, in welchem Modul Sie sich die externe Veranstaltung anrechnen lassen wollen.
- Falls Sie ein Modul der Aufbau- oder Vertiefungsphase (200er oder 300er Modul) extern anerkennen lassen möchten, benötigen wir zusätzlich einen Screenshot oder ein Transcript aus Campus Management, das belegt, dass Sie das Einführungsmodul B110 erfolgreich abgeschlossen haben.
Die Dokumente können Sie uns zur Prüfung per Mail an beratungavl@zedat.fu-berlin.de übersenden. Alternativ können Sie jederzeit einen Sprechstundentermin (mit Voranmeldung: beratungavl@zedat.fu-berlin.de) vereinbaren.
Nach der Prüfung der Dokumente stellen wir Ihnen eine Anerkennungsempfehlung für das Prüfungsbüro I aus. Diese werfen Sie in den Briefkasten des Prüfungsbüro I. (Raum JK 29/136) Nach der Prüfung Ihres Anliegens durch den Prüfungsausschuss wird das Modul in Campus Management als abgeschlossen vermerkt, wobei nur die Modulnote, nicht jedoch der Titel der externen Veranstaltung angezeigt wird.
Wenn Sie vor dem Besuch einer externen Veranstaltung sichergehen wollen, dass die geplante Anrechnung inhaltlich möglich ist, empfehlen wir Ihnen, uns folgende Informationen formlos per Mail an beratungavl@zedat.fu-berlin.de zu übersenden:
- Ihren Studiengang (z.B. Bachelor, Kernfachstudent:in AVL)
- Den Titel der externen Veranstaltung sowie das dazugehörige Studienprogramm (z.B. „Literatur und Migration“, Bachelorstudiengang Deutsche Philologie, FU)
- Das Modul, in dem Sie sich die externe Veranstaltung anrechnen lassen wollen (z.B. Modul B 230 Vergleichende Motiv- und Stoffgeschichte)
Wir werden Ihre Angaben prüfen und Ihnen per Email mitteilen, ob die geplante Anrechnung nach erfolgreicher Veranstaltungsteilnahme möglich ist.
Die Übersendung der Details zur geplanten Anrechnung vor Beginn der externen Veranstaltung ist nicht verpflichtend und dient lediglich dazu, Ihnen zu gewährleisten, dass wir Ihnen für die besuchte Veranstaltung nach erfolgreicher Teilnahme eine Anerkennungsempfehlung ausstellen werden.
2. Anrechnungen von AVL-Lehrveranstaltungen in einem anderen als dem vorgesehenen Modul
Grundsätzlich ist die Anrechnung von AVL-Veranstaltungen in anderen Modulen als dem vorgesehenen Modul möglich. Das Anerkennungsprocedere ist dasselbe wie bei externen Anrechnungen (s.o.). Wenn Sie allerdings eine Veranstaltung im Campus Management belegt haben, kann diese grundsätzlich nicht in ein anderes Modul „umgerechnet“ werden.
Anmeldungen im Campus Management sind demnach verbindlich: Einmal belegte Veranstaltungen können nicht in andere Module verschoben werden. AVL-Veranstaltungen, die Sie sich in anderen Modulen als dem offiziell vorgesehenen anrechnen lassen möchten, dürfen Sie deshalb nicht im Campus Management belegen.
Das gilt ebenso für in der jeweiligen Veranstaltung erbrachten Prüfungsleistungen, die sich ebenfalls nicht in andere Module „umrechnen“ lassen. Daher sollten AVL-Veranstaltungen, die Sie in einem anderen Modul als dem vorgesehenen anerkennen lassen wollen, erst nach individueller Absprache mit dem:der jeweiligen Dozierenden – und nach Maßgabe verfügbarer Plätze – besucht werden. Teilnahmen und Leistungen dürfen nicht in Campus Management eingetragen, sondern per Papierschein dokumentiert.
Beachten Sie, dass in erster Linie Veranstaltungen aus den gleichen Studienphasen oder direkt aneinandergrenzenden Phasen wechselseitig anerkannt werden, z.B. eine Veranstaltung aus B 220 für B 310 oder umgekehrt. Demnach können auch Veranstaltungen aus Modulen der Vertiefungsphase des Bachelors im Master anerkannt werden und umgekehrt.
Nach individueller Absprache mit der Studienfachberatung können in gut begründeten Fällen auch andere modulexterne Anerkennungen vereinbart werden.