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Angebote der Studienfachberatung:

Kontakte

Dr. David Wachter (Sprechstunde: Do: 16-17 Uhr oder nach Vereinbarung: Vor Ort im Raum JK 28/212,

per Telefon unter 030-838-63296 oder digital im Webex-Raum: https://fu-berlin.webex.com/meet/david.wachter )

Clara Plantiko (Sprechstunde: Fr. 10-12 Uhr und nach individueller Vereinbarung per E-Mail.)

Bitte melden Sie sich vorab an, wenn Sie einen Sprechstundetermin wahrnehmen möchten.

Außerdem können wir immer auch gerne und unkompliziert einen individuellen Termin vereinbaren!

E-Mail: beratungavl@zedat.fu-berlin.de

Aktuelles

Wir begrüßen alle neuen Bachelor- und Masterstudierenden ganz herzlich am Institut. Hier der Begrüßungsbrief der Studienfachberatung mit wichtigen Informationen zur Buchung von Lehrveranstaltungen, Beratungsangeboten und der Einladung zu den Orientierungstagen. 

Vor dem WiSe23/24 wurde die Studien- und Prüfungsordnung des AVL-Masters am Peter Szondi-Institut geändert. Hier die wichtigsten Änderungen in Kürze.

Anerkennungen

1. Anrechnungen von Veranstaltungen anderer Institute oder Universitäten im In- und Ausland am Peter Szondi-Institut

Informationen zum empfohlenen Verfahren für die Anrechnung externer Lehrveranstaltungen finden Sie hier:
Handreichung-Anerkennung

Nach erfolgreicher Teilnahme an Veranstaltungen anderer Institute oder Universitäten können Sie sich aktive und regelmäßige Teilnahmen sowie Prüfungsleistungen in ihrem AVL-Studium anerkennen lassen. Das Anerkennungsprocedere kann immer dann eingeleitet werden, wenn ein ganzes Modul aus Ihrem AVL-Studium vollständig geworden ist (anerkannt werden nicht einzelne Lehrveranstaltungen, sondern ganze Module). Dieses Verfahren gilt auch für die Anerkennung von AVL-Veranstaltungen, die Sie in einem anderen Modul als dem für die Veranstaltung vorgesehenen Modul anerkennen lassen möchten (siehe 1.2).

Bitte beachten Sie, dass das Einführungsmodul B110 erfolgreich absolviert worden sein muss, damit Module aus der Aufbau- oder Vertiefungsphase (200er oder 300er Module) extern anerkannt werden können.

Anerkennungen können nur dann vorgenommen werden, wenn die externe Veranstaltung inhaltlich mit einem Ihrer offenen AVL-Module kompatibel ist. Die Modulbeschreibungen entnehmen Sie Ihrer jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung. Falls Sie planen, in der externen Veranstaltung eine Prüfungsleistung abzulegen, so sind die Angaben aus der hiesigen Prüfungsordnung für Art und Umfang ihrer Prüfungsleistung verbindlich. Wenn Sie z.B. eine Prüfungsleistung aus einer externen Lehrveranstaltung für das Modul „B 310 Poetik, Ästhetik, Literaturtheorie“ anrechnen lassen möchten, müssen Sie entsprechend der Prüfungsordnung eine benotete schriftliche Leistung (Hausarbeit) im Umfang von ca. 4500 Wörtern erbringen. Diese schriftliche Leistung kann auch aus einem Portfolio – z.B. aus drei benoteten Essays mit einem Gesamtumfang von ca. 4500 Wörtern – bestehen.

Wenn Sie sich nach erfolgreicher Teilnahme eine externe Veranstaltung anrechnen lassen möchten, benötigen wir dafür folgende Dokumente:

  • Den Papierschein der jeweiligen Institution, an der Sie die Veranstaltung absolviert haben (keinen Schein des Peter Szondi-Instituts) mit Titel der Veranstaltung (nicht des Moduls!), Unterschrift der:des Dozierenden und Stempel der jeweiligen Institution sowie Ihrem Namen. Wenn Sie eine Prüfungsleistung absolviert haben, müssen außerdem Prüfungsform und Note auf dem Schein vermerkt sein.
  • Einen Screenshot oder ein Transcript aus Campus Management, das belegt, dass Sie alle übrigen Modulkomponenten erfolgreich abgeschlossen haben, da wir Ihnen nur Anerkennungsempfehlungen für komplette Module ausstellen können.
  • Falls Sie ein Modul der Aufbau- oder Vertiefungsphase (200er oder 300er Modul) extern anerkennen lassen möchten, benötigen wir zusätzlich einen Screenshot oder ein Transcript aus Campus Management, das belegt, dass Sie das Einführungsmodul B110 erfolgreich abgeschlossen haben.

Die Dokumente können Sie uns zur Prüfung per Mail an beratungavl@zedat.fu-berlin.de übersenden. Alternativ können Sie jederzeit einen Sprechstundentermin (mit Voranmeldung: beratungavl@zedat.fu-berlin.de) vereinbaren.

Nach der Prüfung der Dokumente stellen wir Ihnen eine Anerkennungsempfehlung für das Prüfungsbüro I aus. Diese werfen Sie in den Briefkasten des Prüfungsbüro I. (Raum JK 29/136)  Nach der Prüfung Ihres Anliegens durch den Prüfungsausschuss wird das Modul in Campus Management als abgeschlossen vermerkt, wobei nur die Modulnote, nicht jedoch der Titel der externen Veranstaltung angezeigt wird.

Wenn Sie vor dem Besuch einer externen Veranstaltung sichergehen wollen, dass die geplante Anrechnung inhaltlich möglich ist, empfehlen wir Ihnen, uns folgende Informationen formlos per Mail an beratungavl@zedat.fu-berlin.de zu übersenden:

  • Ihren Studiengang (z.B. Bachelor, Kernfachstudent:in AVL)
  • Den Titel der externen Veranstaltung sowie das dazugehörige Studienprogramm (z.B. „Literatur und Migration“, Bachelorstudiengang Deutsche Philologie, FU)
  • Das Modul, in dem Sie sich die externe Veranstaltung anrechnen lassen wollen (z.B. Modul B 230 Vergleichende Motiv- und Stoffgeschichte)

Wir werden Ihre Angaben prüfen und Ihnen per Email mitteilen, ob die geplante Anrechnung nach erfolgreicher Veranstaltungsteilnahme möglich ist.
Die Übersendung der Details zur geplanten Anrechnung vor Beginn der externen Veranstaltung ist nicht verpflichtend und dient lediglich dazu, Ihnen zu gewährleisten, dass wir Ihnen für die besuchte Veranstaltung nach erfolgreicher Teilnahme eine Anerkennungsempfehlung ausstellen werden.

2. Anrechnungen von AVL-Lehrveranstaltungen in einem anderen als dem vorgesehenen Modul

Grundsätzlich ist die Anrechnung von AVL-Veranstaltungen in anderen Modulen als dem vorgesehenen Modul möglich. Das Anerkennungsprocedere ist dasselbe wie bei externen Anrechnungen (s.o.). Wenn Sie allerdings eine Veranstaltung im Campus Management belegt haben, kann diese grundsätzlich nicht in ein anderes Modul „umgerechnet“ werden.

Anmeldungen im Campus Management sind demnach verbindlich: Einmal belegte Veranstaltungen können nicht in andere Module verschoben werden. AVL-Veranstaltungen, die Sie sich in anderen Modulen als dem offiziell vorgesehenen anrechnen lassen möchten, dürfen Sie deshalb nicht im Campus Management belegen.

Das gilt ebenso für in der jeweiligen Veranstaltung erbrachten Prüfungsleistungen, die sich ebenfalls nicht in andere Module „umrechnen“ lassen. Daher sollten AVL-Veranstaltungen, die Sie in einem anderen Modul als dem vorgesehenen anerkennen lassen wollen, erst nach individueller Absprache mit dem:der jeweiligen Dozierenden – und nach Maßgabe verfügbarer Plätze – besucht werden. Teilnahmen und Leistungen dürfen nicht in Campus Management eingetragen, sondern per Papierschein dokumentiert.

Beachten Sie, dass in erster Linie Veranstaltungen aus den gleichen Studienphasen oder direkt aneinandergrenzenden Phasen wechselseitig anerkannt werden, z.B. eine Veranstaltung aus B 220 für B 310 oder umgekehrt. Veranstaltungen des Bachelors können nicht im Master anerkannt werden.

 Nach individueller Absprache mit der Studienfachberatung können in gut begründeten Fällen auch andere modulexterne Anerkennungen vereinbart werden.

Informationen für schriftliche (Abschluss-)Arbeiten

Studien- und Prüfungsordnung

Bachelor

Master

Eine Übersicht über die Studien- und Prüfungsordnungen aller Studiengänge an der Freien Universität Berlin findet sich unter der Adresse https://www.fu-berlin.de/studium/studienorganisation/pruefung/Allgemeine-Richtlinien-Satzungen-und-Ordnungen.html

Prüfungsinformationen

Prüfungsbüro:
Bei Problemen mit Campus Management und allgemeinen Prüfungsfragen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsbüro.

Prüfungsversuche:
Seit dem 1. Oktober 2015 gilt die Prüfungsversuchszählung, die durch die Rahmenstudien- und prüfungsordnung (RSPO) festgelegt ist. Die Studierenden haben, wenn es in der studiengangsspezifischen Studien- und -prüfungsordnung nicht anders geregelt ist, maximal 4 Prüfungsversuche.

Bindende/nicht bindende Prüfungstermine:
Am unserem Fachbereich sind alle Prüfungstermine nicht bindend. Das bedeutet, dass ein Nichtantritt eines/einer Studierenden zur Prüfung ohne Konsequenzen bleibt.

Prüfungsform Klausur:
Erscheint ein/e Studierende/r nicht zum Klausurtermin, gilt die Prüfung als ‚nicht angetreten‘ und wird dementsprechend nicht bewertet.

Wenn der erste Prüfungstermin nicht wahrgenommen wurde, kann der/die Studierende zum Wiederholungstermin erscheinen. Wird diese Prüfung (in diesem Fall: 1. Prüfungsversuch für den Studierenden) nicht bestanden, sind Sie jedoch nicht verpflichtet vor dem folgenden Semester einen dritten Prüfungstermin anzubieten. Der/die Studierende kann in diesem Fall seinen 2. Prüfungsversuch erst in einem späteren Semester antreten.

Prüfungsform Hausarbeit:
Handelt es sich bei der Prüfungsform um eine Hausarbeit, gilt die Prüfung dann als ‚angetreten‘, wenn ein Prüfungsthema vereinbart wurde.

Allgemeine Informationen zum Studium

Weitere Beratungsangebote

Am Fachbereich PhilGeist

An der Freien Universität Berlin

FAQ für AVL-Studierende

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FAQ für Studieninteressierte

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