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FAQ für AVL-Studierende

Übersicht

1. Anerkennungen:

 1.1. Wie kann man sich Veranstaltungen von anderen Instituten oder Universitäten im In- und Ausland am Peter Szondi-Institut anrechnen lassen?

1.2. Kann ich AVL Lehrveranstaltungen absolvieren und sie in anderen Modulen als dem vorgesehenen Modul anrechnen lassen?

 2. An wen wendet man sich, wenn Probleme im Campus Management auftauchen?

 3. An wen wendet man sich mit Fragen bezüglich des Pflichtpraktikums oder anderer ABV-Leistungen?

 4. Wie meldet man eine Abschlussarbeit (Bachelor- oder Masterarbeit) an und wer ist prüfungsberechtigt?

 5. Wie geht man vor, wenn man sein AVL-Modulangebot wechseln möchte?

 6. Auslandsaufenthalte und Übersetzung der Leistungsübersicht



1. Anerkennungen:

1.1. Wie kann man sich Veranstaltungen von anderen Instituten oder Universitäten im In- und Ausland am Peter Szondi-Institut anrechnen lassen?

Informationen zum empfohlenen Verfahren für die Anrechnung externer Lehrveranstaltungen finden Sie hier:
Handreichung-Anerkennung

Nach erfolgreicher Teilnahme an Veranstaltungen anderer Institute oder Universitäten können Sie sich aktive und regelmäßige Teilnahmen sowie Prüfungsleistungen in ihrem AVL-Studium anerkennen lassen. Das Anerkennungsprocedere kann immer dann eingeleitet werden, wenn ein ganzes Modul aus Ihrem AVL-Studium vollständig geworden ist (anerkannt werden nicht einzelne Lehrveranstaltungen, sondern ganze Module). Dieses Verfahren gilt auch für die Anerkennung von AVL-Veranstaltungen, die Sie in einem anderen Modul als dem für die Veranstaltung vorgesehenen Modul anerkennen lassen möchten (siehe 1.2).

Bitte beachten Sie, dass das Einführungsmodul B110 erfolgreich absolviert worden sein muss, damit Module aus der Aufbau- oder Vertiefungsphase (200er oder 300er Module) extern anerkannt werden können.

Anerkennungen können nur dann vorgenommen werden, wenn die externe Veranstaltung inhaltlich mit einem Ihrer offenen AVL-Module kompatibel ist. Die Modulbeschreibungen entnehmen Sie Ihrer jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung. Falls Sie planen, in der externen Veranstaltung eine Prüfungsleistung abzulegen, so sind die Angaben aus der hiesigen Prüfungsordnung für Art und Umfang ihrer Prüfungsleistung verbindlich. Wenn Sie z.B. eine Prüfungsleistung aus einer externen Lehrveranstaltung für das Modul „B 310 Poetik, Ästhetik, Literaturtheorie“ anrechnen lassen möchten, müssen Sie entsprechend der Prüfungsordnung eine benotete schriftliche Leistung (Hausarbeit) im Umfang von ca. 4500 Wörtern erbringen. Diese schriftliche Leistung kann auch aus einem Portfolio – z.B. aus drei benoteten Essays mit einem Gesamtumfang von ca. 4500 Wörtern – bestehen.

Wenn Sie sich nach erfolgreicher Teilnahme eine externe Veranstaltung anrechnen lassen möchten, benötigen wir dafür folgende Dokumente:

  1. Den Papierschein der jeweiligen Institution, an der Sie die Veranstaltung absolviert haben (keinen Schein des Peter Szondi-Instituts) mit Titel der Veranstaltung (nicht des Moduls!), Unterschrift der:des Dozierenden und Stempel der jeweiligen Institution sowie Ihrem Namen. Wenn Sie eine Prüfungsleistung absolviert haben, müssen außerdem Prüfungsform und Note auf dem Schein vermerkt sein.
  2. Einen Screenshot oder ein Transcript aus Campus Management, das belegt, dass Sie alle übrigen Modulkomponenten erfolgreich abgeschlossen haben, da wir Ihnen nur Anerkennungsempfehlungen für komplette Module ausstellen können.
  3. Den ausgefüllten Antrag auf Anerkennungsempfehlung, in dem vermerkt ist, in welchem Modul Sie sich die externe Veranstaltung anrechnen lassen wollen.
  4. Falls Sie ein Modul der Aufbau- oder Vertiefungsphase (200er oder 300er Modul) extern anerkennen lassen möchten, benötigen wir zusätzlich einen Screenshot oder ein Transcript aus Campus Management, das belegt, dass Sie das Einführungsmodul B110 erfolgreich abgeschlossen haben.

Die Dokumente können Sie uns zur Prüfung per Mail an beratungavl@zedat.fu-berlin.de übersenden. Alternativ können Sie jederzeit einen Sprechstundentermin (mit Voranmeldung: beratungavl@zedat.fu-berlin.de) vereinbaren.

Nach der Prüfung der Dokumente stellen wir Ihnen eine Anerkennungsempfehlung für das Prüfungsbüro I aus. Diese werfen Sie in den Briefkasten des Prüfungsbüro I. (Raum JK 29/136)  Nach der Prüfung Ihres Anliegens durch den Prüfungsausschuss wird das Modul in Campus Management als abgeschlossen vermerkt, wobei nur die Modulnote, nicht jedoch der Titel der externen Veranstaltung angezeigt wird.

Wenn Sie vor dem Besuch einer externen Veranstaltung sichergehen wollen, dass die geplante Anrechnung inhaltlich möglich ist, empfehlen wir Ihnen, uns folgende Informationen formlos per Mail an beratungavl@zedat.fu-berlin.de zu übersenden:

-       Ihren Studiengang (z.B. Bachelor, Kernfachstudent:in AVL)

-       Den Titel der externen Veranstaltung sowie das dazugehörige Studienprogramm (z.B. „Literatur und Migration“, Bachelorstudiengang Deutsche Philologie, FU)

-       Das Modul, in dem Sie sich die externe Veranstaltung anrechnen lassen wollen (z.B. Modul B 230 Vergleichende Motiv- und Stoffgeschichte)

Wir werden Ihre Angaben prüfen und Ihnen per Email mitteilen, ob die geplante Anrechnung nach erfolgreicher Veranstaltungsteilnahme möglich ist.
Die Übersendung der Details zur geplanten Anrechnung vor Beginn der externen Veranstaltung ist nicht verpflichtend und dient lediglich dazu, Ihnen zu gewährleisten, dass wir Ihnen für die besuchte Veranstaltung nach erfolgreicher Teilnahme eine Anerkennungsempfehlung ausstellen werden.

 

1.2. Kann ich AVL Lehrveranstaltungen absolvieren und sie in anderen Modulen als dem vorgesehenen Modul anrechnen lassen?

Grundsätzlich ist die Anrechnung von AVL-Veranstaltungen in anderen Modulen als dem vorgesehenen Modul möglich. Das Anerkennungsprocedere ist dasselbe wie bei externen Anrechnungen (s.o.). Wenn Sie allerdings eine Veranstaltung im Campus Management belegt haben, kann diese grundsätzlich nicht in ein anderes Modul „umgerechnet“ werden.

Anmeldungen im Campus Management sind demnach verbindlich: Einmal belegte Veranstaltungen können nicht in andere Module verschoben werden. AVL-Veranstaltungen, die Sie sich in anderen Modulen als dem offiziell vorgesehenen anrechnen lassen möchten, dürfen Sie deshalb nicht im Campus Management belegen.

Das gilt ebenso für in der jeweiligen Veranstaltung erbrachten Prüfungsleistungen, die sich ebenfalls nicht in andere Module „umrechnen“ lassen. Daher sollten AVL-Veranstaltungen, die Sie in einem anderen Modul als dem vorgesehenen anerkennen lassen wollen, erst nach individueller Absprache mit dem:der jeweiligen Dozierenden – und nach Maßgabe verfügbarer Plätze – besucht werden. Teilnahmen und Leistungen dürfen nicht in Campus Management eingetragen, sondern per Papierschein dokumentiert.

Beachten Sie, dass in erster Linie Veranstaltungen aus den gleichen Studienphasen oder direkt aneinandergrenzenden Phasen wechselseitig anerkannt werden, z.B. eine Veranstaltung aus B 220 für B 310 oder umgekehrt. Demnach können auch Veranstaltungen aus Modulen der Vertiefungsphase des Bachelors im Master anerkannt werden und umgekehrt.

 Nach individueller Absprache mit der Studienfachberatung können in gut begründeten Fällen auch andere modulexterne Anerkennungen vereinbart werden.


2. An wen wendet man sich, wenn Probleme im Campus Management auftauchen?

Die Studienfachberatung hat keinen Zugriff auf die Campus Management-Accounts der Studierenden. Wenn z.B. ein Modul als nicht abgeschlossen angezeigt wird, obwohl alle Modulkomponenten im Campus Management als abgeschlossen eingetragen sind, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsbüro (Frau Olanike Famson):

https://www.geisteswissenschaften.fu-berlin.de/studium/pruefungen/Olanike-Famson/index.html

3. An wen wendet man sich mit Fragen bezüglich des Pflichtpraktikums oder anderer ABV-Leistungen?

Für alle Bereiche der ABV, für Praktika, Sprachkurse und sonstige Kurse zur Allgemeinen Berufsvorbereitung ist die Studienfachberatung nicht zuständig.
Mit solchen Anliegen können Sie sich an die ABV-Beauftragten des Fachbereichs Philosophie und Geisteswissenschaften wenden:

https://www.geisteswissenschaften.fu-berlin.de/studium/bachelor/abv/index.html

4. Wie meldet man eine Abschlussarbeit (Bachelor- oder Masterarbeit) an und wer ist prüfungsberechtigt?

Hinweise zur Anmeldung und zum Verfassen von Abschlussarbeiten

Die Vorlagen für die Formulare, mit denen Abschlussarbeiten im Prüfungsbüro angemeldet werden, finden Sie im zentralen Downloadbereich:
https://www.geisteswissenschaften.fu-berlin.de/studium/downloadbereich/index.html

Für Abschlussarbeiten, die ab dem 01.04.2022 angemeldet werden, gelten folgende Regelungen:

Sie müssen zwei prüfungsberechtige Prüfer:innen auswählen. Formell prüfungsberechtigt sind alle Hochschulprofessor:innen oder Privatdozent:innen des Peter Szondi-Instituts für AVL. Die Erstprüfung muss stets von einer Person übernommen werden, die am Peter Szondi-Institut lehrt. Sollte es sich dabei nicht um eine Hochschulprofessor:in oder Privatdozent:in, sondern um eine promovierte Mitarbeiter:in des Peter Szondi-Instituts handeln, kann dieser Person eine Prüfungsberechtigung erteilt werden. Die Voraussetzung dafür ist, dass diese Person vorab beim Fachbereichsrat des Fachbereichs Philosophie und Geisteswissenschaften erfolgreich die Übertragung der selbständigen Wahrnehmung von Aufgaben in Forschung und Lehre beantragt hat. Auf dieser Grundlage kann diese Person den Antrag auf Erteilung der Prüfungsberechtigung für Ihre Abschlussarbeit beim Prüfungsausschuss einreichen.

Eine Person außerhalb des Instituts kann die Zweitprüfung übernehmen, insofern sie an der Institution, an der sie lehrt, formell prüfungsberechtigt ist (i.d.R. gilt das für Hochschulprofessor:innen oder Privatdozent:innen). In diesem Fall muss die Erstprüfung von einer:einem Hochschulprofessor:in oder Privatdozent:in des Peter Szondi-Instituts übernommen werden.

Die verschiedenen Kombinationsmöglichkeiten von Erst- und Zweitprüfer:innen sind in der rechten Spalte auf der folgenden Seite aufgelistet:

https://www.geisteswissenschaften.fu-berlin.de/studium/downloadbereich/index.html

5. Wie geht man vor, wenn man sein AVL-Modulangebot wechseln möchte?

Für die offizielle Ummeldung ist das Immatrikulationsbüro zuständig. Für Fragen zum Procedere wenden Sie sich bitte an das Studierenden-Service-Center:

Beratung • Studium • Freie Universität Berlin 

 Für die Ummeldung benötigen Sie eine Einstufungsempfehlung, die Sie bei der Studienfachberatung der AVL erhalten. In der Regel werden Sie bei Wechsel des Modulangebots in das Fachsemester eingestuft, das auf das aktuelle Fachsemester folgt, sodass die Kontinuität Ihres Studiums gewahrt bleibt.

 

6. Vorlage für englischsprachige und vollständige Leistungsübersichten

Wenn Sie sich im Rahmen des Erasmus+ Programms oder eines Direktaustauschs für einen Auslandsaufenthalt an einer nicht-deutschen Universität bewerben wollen, benötigen Sie in der Regel eine englische Übersetzung Ihrer Leistungsübersicht aus dem Campus Management.

Da die FU keine Übersetzungen der deutschen Leistungsübersichten anfertigt, können Sie sich hier eine vom Institut zur Verfügung gestellte Word-Vorlage des Transcript of Records herunterladen, in die Sie Ihre persönlichen Daten, Ihre Fächerkombination sowie die übersetzten Modul- und Veranstaltungstitel eintragen können:

BA-Transcript of Records, Vorlage alte Studienordnung (2012)

BA-Transcript of Records, Vorlage neue Studienordnung (2022)

MA-Transcript of Records, Vorlage


Das entsprechend angepasste Transcript of Records können Sie uns als Word-Datei zusammen mit ihrer deutschen Leistungsübersicht zur Prüfung zukommen lassen, woraufhin wir Ihnen eine unterschriebene Version der Übersetzung zur Abholung bereitstellen werden.

 

Weil in den offiziellen Leistungsübersichten der FU die Veranstaltungstitel sowie die Themen der Modulabschlussprüfungen extern absolvierter Leistungen nicht vermerkt sind, haben Sie die Möglichkeit, inhaltlich vollständige Leistungsübersichten anzufertigen. Dazu übertragen Sie alle Angaben der offiziellen Leistungsübersicht in die im Folgenden zur Verfügung gestellten Vorlagen und ergänzen die externen Leistungen.

 

Das fertige Dokument können Sie uns als Word-Datei zusammen mit ihrer offiziellen Leistungsübersicht zur Prüfung zukommen lassen, woraufhin wir Ihnen eine unterschriebene Version zur Abholung bereitstellen werden.

BA- Leistungsübersicht, Vorlage alte Studienordnung (2012)

BA-Leistungsübersicht, Vorlage neue Studienordnung (2022]

 

MA-Leistungsübersicht, Vorlage