Bewerbungshinweise für Bachelor und Master
B.A.-Bewerbung
Das Bewerbungsverfahren hängt unter anderem davon ab, wo Sie ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) erworben haben. Die entsprechenden Informationen zur Bewerbung finden Sie dann hier:
- Bewerbung mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung.
- Bewerbung mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung.
Der Bachelorstudiengang Sprache – Literatur – Kultur: Niederländisch ist ein sogenannter Kombinationsbachelor. Die Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Fächern finden Sie auf der Seite des Online-Studienfach-Assistents.
Der Bachelorstudiengang Sprache – Literatur – Kultur: Niederländisch ist nicht zulassungsbeschränkt.
Einen guten ersten Einblick ins Studium und in die Studieninhalte bietet unser Online-Studienfachwahl-Assistent (OSA). Dieser bezieht sich zwar auf eine inzwischen nicht mehr aktuelle Version des Studiengangs, er vermittelt aber dennoch ein gutes Bild von zentralen Inhalten. Nutzen Sie diese Möglichkeit der Entscheidungsfindung!
Eine ausführliche Beschreibung des Studiengangs entnehmen Sie bitte dieser Seite zum Studienangebot der FU.M.A.-Bewerbung
Das Bewerbungsverfahren hängt unter anderem davon ab, wo Sie ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) erworben haben.
- Alle Informationen für Bewerber (mit deutscher sowie ausländischer Hochschulzugangsberechtigung) finden Sie auf der Website zur Bewerbung für weiterführende Studienangebote (Master) der FU.
Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind:
- Ein berufsqualifizierender deutscher oder gleichwertiger ausländischer Abschluss eines Hochschulstudiums mit einem Anteil von mindestens 60 Leistungspunkten, der dem Studium des Bachelorstudiengangs "Niederländische Philologie" bzw. "Sprache – Literatur – Kultur: Niederländisch" an der Freien Universität Berlin entspricht.
- Kenntnisse der niederländischen Sprache auf der Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder ein gleichwertiger Kenntnisstand.
- Bei Bewerberinnen und Bewerbern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und die ihren Studienabschluss an einer ausländischen Hochschule erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen zu erbringen, die der Niveaustufe DSH 2 entsprechen.
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Alle Friste und Termine im Blick: der Akademische Kalender.
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Die Freie Universität Berlin erhebt – außer für weiterbildende Studienangebote – keine Studiengebühren, sondern nur so genannte "Semestergebühren und -beiträge".
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Hinweise zur Bafög-Beratung und Studienfinanzierung finden Sie auf den Seiten des Studierendenwerks Berlin.