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Betreuungsvereinbarung

Neben der Betreuungserklärung, die Teil des Zulassungsantrags ist, müssen Sie spätestens 6 Monate nach der Zulassung eine Betreuungsvereinbarung einreichen. Die Betreuungsvereinbarung wird von Ihrem/Ihrer Betreuer*in, einer/einem Mentor*in (ggf. zwei Mentor*innen) und Ihnen unterschrieben.

Der/Die Mentor*in unterstützt Sie zusätzlich in Ihrem Promotionsvorhaben, daher muss der/die Mentor*in bereits selbst erfolgreich promoviert haben (= mindestens erfolgreich disputiert haben).
Der/Die Mentor*in ist nicht pauschal verpflichtet oder berechtigt, Teil Ihrer Promotionskommission zu sein.