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Einreichung der Dissertation und Vorschlag der Kommission

Es ist ein Belegexemplar mit dem Formular für den Vorschlag der Promotionskommission einzureichen. Die Dissertation ist zusätzlich zur gedruckten Form auch in elektronischer Form (per Mail als pdf-Datei) einzureichen. Die Mitglieder der Promotionskommission erhalten auf Aufforderung ein weiteres gedrucktes Exemplar durch Sie.

Die Promotionskommission besteht in der Regel aus 5 Kommissionsmitgliedern:

  • den beiden Gutachter*innen
  • mindestens zwei weiteren Hochschullehrer*innen
  • einer/m promovierten akademischen Mitarbeiter*in die/der in einem Beschäftigungsverhältnis zur Freien Universität Berlin steht
      • den Vorsitz und den stellvertretenden Vorsitz können nur hauptberufliche Hochschullehrer*innen des Fachbereichs Philosophie und Geisteswissenschaften übernehmen
      • mindestens ein*e Gutachter*in muss hauptberufliche*r Professor*in des Fachbereichs sein
      • mindestens ein*e Gutachter*in muss dem Fachgebiet der Dissertation angehören
      • der Kommission soll nicht mehr als ein*e ehemals hauptberufliche*r Hochschullehrer*in im Ruhestand (emeritiert/pensioniert) angehören


Einen Rechtsanspruch auf die Umsetzung Ihrer Vorschläge besteht nicht, jedoch folgt der Promotionsausschuss in der Regel Ihren Vorschlägen. Der Promotionsausschuss eröffnet das Verfahren und setzt die Promotionskommission ein. In der Regel ist der/die Betreuer*in der Dissertation auch die/der Vorsitzende der Promotionskommission.