Promotionsurkunde
Wenn Sie die Bestätigung der Hochschulschriftenstelle über den Erhalt der Pflichtexemplare dem Prüfungsbüro vorlegen, erhalten Sie Ihre Promotionsurkunde ausgehändigt. Mit der Urkunde wird Ihnen zeitgleich der akademische Grad einer Doktorin oder eines Doktors der Philosophie übertragen.