Habilitationsleistungen
1. Schriftliche Habilitationsleistung in Form einer unveröffentlichten Monographie (Habilitationsschrift) oder:
- eine Monographie und publizierte Forschungsergebnisse*, die in ihrer Gesamtheit eine Habilitationsschrift gleichwertige Leistungen darstellen, oder:
publizierte Forschungsergebnisse*, die in ihrer Gesamtheit eine Habilitationsschrift gleichwertige Leistungen darstellen (mind. 200 Seiten)
2. Mündliche Habilitationsleistung in Form eines öffentlichen Vortrags sowie der anschließenden wissenschaftlichen Aussprache über den Vortrag.
3. Nachweis der Lehrtätigkeit im Umfang von 6 Semesterwochenstunden innerhalb von 4 Semestern
*bei Ergebnissen, die in Zusammenarbeit mit anderen Wissenschaftler*innen entstanden sind, sind deren Namen anzugeben; der eigene Anteil an der Arbeit ist darzulegen; den als schriftliche Habilitationsleistungen eingereichten publizierten Forschungsergebnissen ist eine Zusammenfassung voranzustellen.